ÖRR-Reform: Mehr Transparenz mit dem 4. Medienänderungsstaatsvertrag
ÖRR-Reform: Mehr Transparenz mit dem 4. Medienänderungsstaatsvertrag
In der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. März 2023 wurde eine Einigung darüber erzielt, strengere und einheitliche Regelungen für Transparenz, Gremienkontrolle und regelgerechtes Verhalten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) zu schaffen. Jetzt wurde der zugehörige Gesetzesentwurf des 4. Medienänderungsstaatsvertrags (MÄndStV) veröffentlicht. Der Entwurf wird nun den Landesparlamenten zur Vorunterrichtung vorgelegt und soll anschließend von den Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterschrieben werden, um Anfang 2024 in Kraft zu treten. Die Änderungen sind insbesondere eine Reaktion auf die Krise beim rbb um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger und die Vorwürfe gegen Führungskräfte beim NDR.
Die neuen Regeln gelten für die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio. Neben der generellen Verpflichtung zu „größtmöglicher Transparenz“ muss der ÖRR insbesondere seine interne Struktur im jeweiligen Internetauftritt offenlegen. Zudem werden die Regelungen zur Veröffentlichung der Bezüge von Intendantinnen und Intendanten sowie Direktorinnen und Direktoren vereinheitlicht, sie entsprechen den bisherigen Regelungen aus dem ZDF-StV und dem Deutschlandradio-StV. Über eine Begrenzung von Gehältern wurde dagegen keine Einigung erzielt.
Daneben werden die Anstalten verpflichtet, Compliance-Systeme einzurichten und fortzuschreiben. Hierfür muss jeweils eine unabhängige Compliance-Stelle oder eine unabhängige Compliance-Beauftragte bzw. ein unabhängiger Compliance-Beauftragter eingesetzt werden. Grundregeln zu Transparenz und Compliance werden auch auf Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen der Anstalten ausgeweitet.
Außerdem wird die Gremienaufsicht gestärkt. Um die Wirksamkeit der Aufsicht sicherzustellen, müssen die Mitglieder der Aufsichtsgremien hinreichende Kenntnis in Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft und Medienrecht haben, die durch von den Anstalten finanzierte Fortbildungen sichergestellt werden soll. Daneben werden Fälle geregelt, in denen Mitglieder der Gremien wegen Interessenkollisionen nicht an der Entscheidungsfindung teilnehmen dürfen.
Den Entwurf des vierten Medienänderungsstaatsvertrags vom 16. März 2023 finden Sie hier.
Quellen
ZEIT online, Ministerpräsidenten für stärkere Gremienkontrolle bei ARD und ZDF, 16. März 2023, abrufbar unter:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-03/medienstaatsvertrag-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-ministerpraesidentenkonferenz?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F