ÖRR-Reform: 3. Medienänderungsstaatsvertrag unterzeichnet

Mit dem geänderten Medienstaatsvertrag sollen der öffentlich-rechtliche Auftrag aktualisiert und die Aufsichtsgremien gestärkt werden.

Nachdem sich die Länder bereits im Juni 2022 auf eine Reform verständigt haben, wurde bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 21. Oktober 2022 der 3. Medienänderungsstaatsvertrag (3. MÄndStV) unterzeichnet. Im nächsten Schritt wird der Vertrag zur Ratifizierung an die 16 Landtage weitergeleitet und soll am 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Im Rahmen der Überarbeitung des öffentlich-rechtlichen Auftrags wird hervorgehoben, dass die Anstalten ein Gesamtangebot für alle bieten und dieses insbesondere Kultur, Bildung, Information und Beratung dienen soll. Unterhaltung bleibt Teil des Auftrags, wobei Unterhaltungsinhalte einem „öffentlich-rechtlichen Profil“ entsprechen sollen. Zudem werden die Anstalten dazu verpflichtet, in besonderem Maße auf die Einhaltung journalistischer Standards zu achten.

Unter dem Stichwort Flexibilisierung wird die Anpassung der beauftragten Programme gefasst. Demnach werden Das Erste, ZDF, die Dritten Programme sowie 3sat und Arte direkt beauftrag. Bei den anderen Angeboten wie Phoenix, KiKa oder ZDFneo wird es den Anstalten und ihren Gremien überlassen, ob sie diese linear weiterführen, in Online-Angebote überführen oder ganz oder teilweise einstellen. Das Verfahren zur Überführung und zum Austausch von Programmen ist an das bereits bekannte Dreistufentest-Verfahren für Telemedienangebote angelehnt.

Darüber hinaus erhalten die Aufsichtsgremien weitergehende Befugnisse. Während sie bisher primär Überwachungs- und Beratungsfunktionen wahrgenommen haben, sollen sie nun beispielsweise über eine „wirtschaftliche und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung“ wachen sowie Richtlinien zu Qualitätsstandards und deren Überprüfung aufstellen.

Ausgeklammert wurde aus dieser Reform die Frage der Finanzierung. Diese soll in einem zweiten Schritt reformiert werden.

Quellen

Synopse zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Stand 01.06.2022, abrufbar unter: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Gesamtsynopse_MStV_zu_Auftrag_und_Struktur_MPK_Juni_2022.pdf.

epd medien, Ministerpräsidenten unterzeichnen Medienstaatsvertrag, Meldung vom 21.10.2022, epd medien aktuell Nr. 204a, abrufbar unter: https://w.epd.de/digital/med/2022/10/21/#article366274.