Neuer Medienkodex zum Schutz von Journalist:innen

Am 22. April 2021 haben Journalist:innen-Organisationen, Mediengewerkschaften und Beratungseinrichtungen einen gemeinsam entwickelten Schutzkodex für Medienhäuser vorgestellt.

Der Kodex soll dem Schutz und der Sicherheit von Journalist:innen dienen und enthält zwecks dessen eine Reihe praktischer und unterstützender Maßnahmen. Mit dem Medienkodex reagieren die Initiatoren Neue deutsche Medienmacher e.V., die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in verdi, der DJV, Reporter ohne Grenzen e.V. sowie der VBRG e.V. auf die steigende Zahl der tätlichen und verbalen Übergriffe auf Journalist:innen. Diese sind zudem der maßgebliche Grund dafür, dass die Pressefreiheit in Deutschland laut den Erhebungen von Reporter ohne Grenzen e.V. im vergangenen Jahr von „gut“ auf „zufriedenstellend“ herabgestuft wurde.

Die im Schutzkodex enthaltenen Maßnahmen dienen insbesondere der psychologischen und juristischen Unterstützung der Betroffenen. Verpflichtete Medienunternehmen ernennen eine Ansprechperson, an die sich sowohl freie als auch angestellte betroffene Journalist:innen wenden können. Diese hat die Funktion einer Clearingstelle und informiert über interne und externe Unterstützungsmöglichkeiten rechtlicher, psychologischer und finanzieller Art. Journalist:innen und Familienangehörige werden in diesem Rahmen begleitet und unterstützt, bis die Sicherheit wiederhergestellt ist. Hierzu kann neben rechtlichen Schritten unter anderem auch Personenschutz und die Begleitung von Sicherheitspersonal bei Dreharbeiten in die Wege geleitet werden. Unter die unterstützenden Maßnahmen fallen auch Kostenübernahmen bei etwaigen Wohnungswechseln infolge der Veröffentlichung der Privatadresse und regelmäßige Workshops und Fortbildungen zum Umgang mit Hassnachrichten und Bedrohungen. Im Internet soll eine schnelle Sperrung von Hass-Profilen und ein sogenannter „Social-Media-Watch“ vor potenziell gefährdeten Veranstaltungen erfolgen.

Dem Medienkodex haben sich bereits einige Medienhäuser verpflichtet. Hierzu gehören bisher taz, Spiegel, ZEIT, ZEIT online, Frankfurter Rundschau und die Nachrichtenagentur dpa.

Journalist:innen-Verbände und Medienhäuser fordern darüber hinaus mehr Schutz durch die Polizei. Aus diesem Grund prüfen die Bundesländer in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe die Neufassung von Verhaltensgrundsätzen zwischen Polizei und Presse. Der Presserat hat hierzu bereits im Dezember letzten Jahres einen eigenen Entwurf vorgelegt, der gemeinsam mit Trägerverbänden, öffentlich-rechtlichen Sendern und dem Verband Privater Medien (VAUNET) ausgearbeitet wurde. 

Bereits vier Tage nach Vorstellung des Schutzkodex kam es vor dem Kanzleramt zu einem weiteren Angriff auf einen Journalisten, der abermals die Dringlichkeit eines effektiveren Schutzes für Medienschaffende untermauerte. Die Bundesregierung verurteilte diesen Angriff öffentlich und hob hervor, dass die Presseberichterstattung nicht erschwert oder unmöglich gemacht werden dürfe.

 

Quellen:

Medienkodex zum Schutz von Journalist:innen, abrufbar unter: https://neuemedienmacher.de/aktuelles/beitrag/medienkodex-zum-schutz-von-journalistinnen

Reporter ohne Grenzen, Pressefreiheit in Deutschland, Zusammenfassung der Ergebnisse, abrufbar unter: https://www.reporter-ohne-grenzen.de/nahaufnahme/2020

Sueddeutsche vom 20.04.2021, abrufbar unter: https://www.sueddeutsche.de/medien/pressefreiheit-deutschland-ranking-reporter-ohne-grenzen-1.5269957

Entwurf des Presserats vom 24.11.2020, abrufbar unter: https://www.presserat.de/presse-nachrichten-details/gemeinsame-verhaltensregeln-f%C3%BCr-medien-und-polizei.html

Zeit Online vom 27.04.2021, abrufbar unter: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-04/pressefreiheit-journalisten-angriff-berlin-regierungsviertel-verurteilung