„Metall auf Metall“ beschäftigt weiterhin die Gerichte

Das OLG Hamburg bejaht in Teilen eine Rechtsverletzung durch das Sampling, geht aber für die Zeit ab dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes davon aus, dass die neue Pastiche-Schranke greift.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28. April 2022 – 5 U 48/05

Seit mehr als 20 Jahren beschäftigt der Streit um den „Kraftwerk“-Titel „Metall auf Metall“ die Gerichte. Mit seinem aktuellen Urteil hat das OLG Hamburg zum dritten Mal eine Entscheidung in diesem Fall getroffen. Entsprechend den Vorgaben des BGH unterscheidet das Gericht zwischen mehreren Zeiträumen. Für die Zeit vor dem 22. Dezember 2002 stehen der Musikgruppe Kraftwerk keine Ansprüche zu, da das Sampling zwar eine Vervielfältigung ist, aber in analoger Anwendung der Regelung über die freie Benutzung (§ 24 UrhG a.F.) für zulässig erklärt wurde.

Anders liegt der Fall für die Zeit seit dem In-Kraft-Treten der InfoSoc-Richtlinie. Denn nach dem 22. Dezember 2002 kann das Sampling nicht durch eine Schrankenregelung gerechtfertigt werden. Dies hat der BGH bereits 2020 entschieden. Das OLG musste allerdings prüfen, ob in diesem Zeitraum eine Vervielfältigung stattgefunden hat. Aufgrund des Angebots zweier Tonträger im Jahre 2004 hat das OLG das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr für eine Vervielfältigung bejaht. Dementsprechend steht Kraftwerk ein Schadensersatzanspruch und ein Anspruch auf Auskunft und Herausgabe der Vervielfältigungsstücke zu.

Mit In-Kraft-Treten des neuen Urheberrechtsgesetzes am 7. Juni 2021 zeigt sich wiederum eine veränderte Rechtslage. Angeregt durch den Rechtsstreit um „Metall auf Metall“ wurde mit § 51a UrhG die neue Pastiche-Schranke eingeführt, die – entsprechend der Gesetzesbegründung – auch das Sampling erfassen soll. Das OLG geht davon aus, dass die Vervielfältigung der Sequenz aus „Metall auf Metall“ als Pastiche zu qualifizieren und damit gerechtfertigt ist. Da die Auslegung des Begriffs allerdings noch ungeklärt ist und es sich um einen Begriff des Unionsrechts handelt, hat der Senat die Revision zugelassen.

Ergänzung (17.05.2022):

Die Band Kraftwerk hat Revision gegen das Urteil des OLG Hamburg eingelegt. Somit muss der BGH sich zum fünften Mal mit dem Fall beschäftigen.

Quelle

Lto, „Metall auf Metall“ kann weitergehen, Beitrag vom 28.04.2022, abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamburg-54u4805-metall-auf-metall-kraftwerk-moses-pelham-sampling-20-jahre-zu-ende-geht-weiter/

Lto, Streit um “Metall auf Metall” geht immer noch weiter, Beitrag vom 13.05.2022 , abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-izr7422-olg-hamburg-5u4805-metall-auf-metall-kraftwerk-legt-revision-ein-moses-pelham-sampling/