Mainzer Forum Medienrecht: Zentralvermarktung der Übertragungsrechte an der Bundesliga
Der Fall “Zentrale Vermarktung der Übertragungsrechte an der Fußball-Bundesliga”
Europäisches Wettbewerbsrecht in der Praxis
Die Untersuchung der “Zentralvermarktung der Bundesliga-Übertragungsrechte” gehört zu den spektakulärsten Kartellfällen der Europäischen Kommission in den vergangenen Jahren. Idealtypisch lässt sich daran zeigen, wie erheblich die Gestaltungswirkung des europäischen Wettbewerbsrechts auch in der deutschen Medienlandschaft ist.
In diesem und vergleichbaren Fällen wie der UEFA Champions League-Vermarktung bemühte sich die Kommission um einen Ausgleich zwischen widerstreitenden Interessen: einerseits dem Aufbrechen erstarrter Märkte, in denen die exklusive und einheitliche Zentralvermarktung der Übertragungsrechte an bedeutenden Sportveranstaltungen gleichbedeutend war mit einem versperrten Zugang zu diesem Premium-Content, und der Aufrechterhaltung der positiven Aspekte der Zentralvermarktung andererseits, die erst ein erfolgreiches Medienprodukt aus Sportveranstaltungen wie der “Bundesliga” machen.
Der Fall hat hohe Wellen in Presse und Politik geschlagen und zeigt den nicht zu unterschätzenden Einfluss der Arbeit der Europäischen Kommission auch in nur scheinbar nationalen Kontexten.
Unmittelbar vor Abschluss der jahrelang geführten Untersuchung wird es besonders spannend sein, an diesem Beispiel die Wirkungsweise des europäischen Kartellrechts darzustellen. Dabei wird auch auf die grundlegende Kartellrechtsreform mit Einführung der neuen Verordnung 1/2003 eingegangen. Dies erfolgt aus berufenem Munde, ist der Referent doch der für den Fall “Bundesliga-Übertragungsrechte” zuständige “Case Handler” und berichtet damit aus dem “Herzen Europas” über den Fall, der zu den ersten unter dem neuen Kartellrecht gelösten Fälle gehört.
Die Veranstaltung hat am 17. Dezember 2004 stattgefunden.
Vortrag
Stefan Wilbert, LL.M.
Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb, Abt. C 2 – Medien (Brüssel)
Anschließende Diskussion