Mainz Media Forum: Vorratsdatenspeicherung in der EU und in Deutschland

Am 8. April hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg eine mit Spannung erwartete Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der RL 2006/24 (Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie) gefällt. Nachdem in mehreren Mitgliedstaaten, darunter auch in Deutschland, die Regelungen zur Umsetzung dieser Richtlinie für unvereinbar mit den Grundrechten auf Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes erklärt worden waren oder eine Umsetzung erst gar nicht stattgefunden hatte, hat auch der EuGH die Richtlinie für ungültig erklärt.

Ist von der Entscheidung nur die Richtlinie selbst betroffen oder haben sich damit auch die bereits bestehenden oder angekündigten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedstaaten erledigt? Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 2. März 2010 für den deutschen Gesetzgeber zumindest angedeutet, dass die Möglichkeit einer verfassungskonformen Regelung der Vorratsdatenspeicherung bestehen könnte. Ist dieses Verdikt angesichts der klaren Aussagen des EuGH noch von Bedeutung?

Die Veranstaltung hat am 25. Juli 2014 stattgefunden.

Diskussion 

Professor Dr. Stephanie Schiedermair
Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität Leipzig

Edgar Wagner
Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Moderation

Professor Dr. Udo Fink
Stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts