Mainz Media Forum: Vielfaltsicherung am Ende? Die Springer-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und ihre Folgen

Anfang des Jahres verkündete das Bundesverwaltungsgericht seine Springer-Entscheidung. Die Konsequenzen des Revisionsurteils sind weitreichend. Im Ergebnis ist eine Vielfaltskontrolle am Maßstab des § 26 Abs. 1, 2 RStV nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Dies beruht im Wesentlichen auf der Kombination der vom BVerwG angenommenen regelmäßigen Untergrenze von 20 Prozent Zuschaueranteil und dem Vorwegabzug des 5 Prozent-Bonus für Regional-und Drittfensterprogramme. Für Unternehmen, die einen Zuschaueranteil von 25 Prozent nicht erreichen, scheidet damit eine Konzentrationskontrolle in der Regel aus.

Deshalb stellt sich die Frage, ob überhaupt noch eine verfassungsgemäße effektive Vielfaltsicherung möglich ist oder ob das Bundeskartellamt die medienrechtliche Konzentrationskontrolle de facto übernommen und die KEK in die Bedeutungslosigkeit verdrängt hat.

Die Veranstaltung hat am 02. Juni 2014 stattgefunden.

Begrüßung 

Professor Dr. Udo Fink
Stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts

Statement

Professor Dr. Karl-E. Hain
Direktor des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln
Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln

Diskussion 

Tabea Rößner, MdB
Medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen

Annette Kümmel
Senior Vice President, ProSiebenSat.1 Media AG

Professor Dr. Ralf Müller-Terpitz
Universität Mannheim, Mitglied der KEK

Moderation

Professor Dr. Mark D. Cole
Professor für das Recht der neuen Informationstechnologien, Medien- und Kommunikationsrecht, Universität Luxemburg