Responsive Rundfunkgesetzgebung? 
Die neue Zusammensetzung der ZDF-Gremien und das Verbot regionaler Werbung durch den 17. und 18. RÄStV 

Zum 1. Januar 2016 sind der 17. und 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) in Kraft getreten. Ausgelöst wurden beide Neufassungen vor allem durch mehrere Gerichtsentscheidungen. Kern des 17. RÄStV ist die Neuregelung der Aufsichtsgremien des ZDF. Die bisherige Zusammensetzung hatte das Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt. Insbesondere den hohen Anteil staatlicher und staatsnaher Vertreter hatten die Karlsruher Richter zum Anlass genommen, dem Gesetzgeber umfassende Vorgaben für eine Umgestaltung mit auf den Weg zu geben. Auch gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht sah sich der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen und führte mit dem 18. RÄStV ein grundsätzliches Verbot regionaler Werbung im bundesweiten Rundfunk ein.

Ob die praktische Umsetzung dieser Vorhaben geglückt ist und was dies alles über die grundlegende Rollenverteilung bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung aussagt, wollen wir mit Ihnen diskutieren.

Die Veranstaltung hat am 29. April 2016 stattgefunden.

Eröffnung und BEGRÜSSUNG  

Prof. Dr. Udo Fink
Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts

Diskussion

Professor Dr. Carl-Eugen Eberle
Ehemaliger Justitiar des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF)

Professor Dr. Karl-Eberhard Hain
Direktor des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln und Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln

MODERATION

Professor Dr. Matthias Cornils
Stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts