Mainz Media Forum: Mediendatenschutz reloaded – Der Streit um das „Medienprivileg“

Mit dem Bedeutungszuwachs des Unions-Datenschutzrechts scheinen sich auch die Grenzen seines Geltungsanspruchs in den Bereich publizistischer Kommunikation hinein zu verschieben. So avanciert namentlich das lange kaum beachtete „Medienprivileg“, das die Medien weitgehend von datenschutzrechtlichen Anforderungen freistellt und daher die zentrale Schnittstelle zwischen Datenschutzrecht und mitgliedstaatlich vorbehaltenem zivil- oder strafrechtlichem Persönlichkeitsschutz ist, neuerdings zu einem Hauptgegenstand rechtspolitischer Debatten. Diese betreffen die laufenden Anpassungen der deutschen Mediengesetze an die Datenschutz-Grundverordnung, haben aber eine weitaus grundsätzlichere Dimension. Im besten Fall kann diese wichtige Auseinandersetzung zu einer notwendigen Vergewisserung über die legitimen Schutzfunktionen des Datenschutzrechts führen, dabei aber auch das Bewusstsein für die Schutzbedürftigkeit der Kommunikationsfreiheit schärfen, namentlich auch gegenüber vielleicht gut gemeinten, aber für diese Freiheit immer auch prekären Kontrollansprüchen des Rechts und seiner Aufsicht.

Die Veranstaltung hat am 27. April 2018 stattgefunden.

Eröffnung und BEGRÜSSUNG  

Professorin Dr. Birgit Stark
Direktorin des Mainzer Medieninstituts


DISKUSSION

Professor Dr. Dieter Kugelmann
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

MODERATION

Professor Dr. Matthias Cornils
Stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts