Völkerrechtlicher Menschenrechtsschutz und die USA  
Ist der „Hort der Freiheit“ menschenrechtsfeindlich? 

Die USA sind zwar Mitglied in vielen völkerrechtlichen Menschenrechtspakten, wie z.B. dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der UN-Folterkonvention. Sie verleihen den daraus entstehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen aber entweder nur begrenzte oder gar keine innerstaatliche Wirkung.

Am Inter-Amerikanischen Menschenrechtssystem, unter dem „Dach“ der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), lässt sich die z. Zt. ambivalente Haltung der USA gut erkennen. Zwar sind die USA Mitglied in der OAS; sie beteiligen sich am Inter-Amerikanischen Menschenrechtssystem aber so gut wie gar nicht. So sind die USA kein Mitglied der Amerikanischen Menschenrechtskonvention und im Übrigen betätigen sie sich als „persistant objector“.

Diese Haltung kontrastiert eklatant mit den außenpolitischen Forderungen der USA gegenüber Staaten wie der Russischen Föderation oder der VR China, von denen die USA die Beachtung der Menschenrechte einfordern.

Die Veranstaltung hat am 09. Mai 2014 stattgefunden.

Begrüßung 

Professor Dr. Udo Fink
Stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht, internationales Wirtschaftsrecht, Johannes Gutenberg- Universität Mainz

Diskussion 

Professor Russell L. Weaver
Professor of Law and Distinguished University Scholar, Louis D. Brandeis School of Law, Louisville, USA

Dr. Ines Gillich 
Akademische Rätin a. Z. am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht, internationales Wirtschaftsrecht, Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Moderation

Professor Dr. Udo Fink