Rückblick: Mainz Media Forum: Künstliche Intelligenz und Medien – Rechtliche Aspekte einer neuen Realität
Die Künstliche Intelligenz, ihr Einsatz in und mit Medien und die rechtlichen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, war Gegenstand des Mainz Media Forums zu dem die Direktoren des Mainzer Medieninstituts am 12. Oktober die drei Vortragenden und zahlreiche Gäste begrüßen konnten.
Prof. Dr. Peter Buxmann, Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik, Software & Digital Business an der Technischen Universität Darmstadt, eröffnete die Runde mit dem Vortrag „Künstliche Intelligenz: Die neue Generation“. Nach einigen Ausführungen zur Geschichte maschinellen Lernens ging er auf die Funktionsweise neuer Systeme ein. Dabei erläuterte er, dass heutige KI-Systeme selbstständig über gelabelte Inhalte lernen, während früher mit deskriptiven Definitionsmerkmalen gearbeitet wurde. Danach ging er auf ChatGPT ein und stellte heraus, dass sich das Programm vor allem durch seine Dialogfähigkeit auszeichne. Prof. Buxmann sprach anschließend über Chancen und Risiken der neuen Technologie. Die Systeme seien bislang zwar noch missbrauchsanfällig. Dennoch könne man sie, nicht zuletzt wirtschaftlich, äußerst gut nutzen. Die künftige Entwicklung von KI werde aller Voraussicht nach schnell voranschreiten, weshalb die Rolle der Anwendungen in unserem Alltag immer größer werde. Ein großes Problem sei aber die fehlende Transparenz im Generierungsprozess. Nicht einmal die Entwickler von ChatGPT wüssten beispielsweise, wie das System zu seinem Output käme.
Anschließend hielt Prof. Dr. Jan Oster, LL.M. (Berkeley), Professor für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Medienrecht, Daten- und Digitalisierungsrecht an der Universität Osnabrück, einen Vortrag über „Rechtliche Rahmenbedingungen der Verwendung synthetischer Medien“. Zunächst klärte er, dass es bei synthetischen Medien um Technologien geht, mit denen Bild-, Video- oder Tonaufnahmen künstlich erzeugt werden können. Insoweit werde oft auch in negativer Konnotation von „DeepFakes“ gesprochen. Mit diesen Technologien verbinden sich nun viele rechtliche Fragen. So ging Prof. Oster unter anderem auf den Bildnisschutz nach dem Kunsturhebergesetz sowie mögliche Konflikte mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein. Daneben stelle sich aber vor allem die Frage nach der Transparenz bei der Nutzung. Konsumenten müsse man gerade auf die Verwendung synthetischer Medien unbedingt hinweisen. Daher sei es, so Prof. Oster, nicht verständlich, dass ausgerechnet für den Journalismus eine Ausnahme in der KI-Verordnung der EU angedacht sei. Er schlug stattdessen vor, eine Art positives „Wasserzeichen“ für Inhalte einzuführen, die von seriösen Anbietern stammen.
Zuletzt trug Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M. (Wellington), Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Medienrecht sowie Zivilverfahrensrecht an der Universität Mannheim, zum Thema „ChatGPT und Co.: Urheber- und medienrechtliche Herausforderungen generativer KI“ vor. Sie stellte zunächst klar, dass es hinsichtlich der Schutzfähigkeit von KI-Outputs darauf ankomme, ob diese KI-generiert oder -gestützt seien. Bei KI-generierten Inhalten sei zwar der Output in der Regel nicht schutzfähig, denkbar wäre es aber, die Prompts als Text zu schützen. Die Einführung eines teilweise geforderten „kleinen Urheberrechts“ oder zumindest eines Leistungsschutzrechts für KI-generierte Inhalte sei mangels drohendem Marktversagen derzeit nicht angebracht. Weiterhin widmete sich Prof. Klass urheberrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit den Trainingsdaten von KI. Wegen des Schutzlandprinzips sei hier deutsches Urheberrecht in der Regel aber ohnehin nicht anwendbar. Der Vortrag schloss mit allgemeinen Hinwiesen auf das Medienrecht. Die Grundsätze des „Autocomplete“-Urteils des BGH, so Prof. Klass, seien eventuell auf die Haftung von KI-Anbietern übertragbar. Am Ende verwies sie noch einmal auf die Herausforderungen, die die neue Technologie für den demokratischen Diskurs mit sich bringt.
Nach den Vorträgen stiegen die Referentin sowie die Referenten mit dem Moderater Prof. Dr. Matthias Cornils, Co-Direktor des Mainzer Medieninstituts, in die Diskussion ein. Erörtert wurde zunächst, was KI mit den informationellen Grundlagen unserer Gesellschaft macht. Prof. Buxmann meinte dabei, dass KI zwar Fake News potenzieren könne, das Phänomen aber bereits zuvor ein relevantes Problem gewesen sei. Prof. Oster schlug in diesem Kontext vor, statt der Falsifizierung von Nachrichten („Fake News“), eher eine positive Bestätigung vertrauenswürdiger Quellen mit einem missbrauchsresistenten „Wasserzeichen“ vorzunehmen. Dem stimmte auch Prof. Klass zu, verdeutlichte aber, dass es auch um mehr Kompetenzerziehung im Umgang mit Medien gehe. Weiterhin wurden Fragen nach dem notwendigen Maß an Regulation gestellt, wobei alle Diskutanten übereinstimmten, dass es darauf ankomme, das richtige Verhältnis zu treffen. Zu weite Regulation sei innovationsfeindlich, zu lasche Regulation führe u.U. dazu, dass sich negative Faktoren der KI zu stark auswirken könnten.
Die Runde schloss mit einigen Fragen aus dem Publikum, in denen unter anderem über die Sinnhaftigkeit gesprochen wurde, ein „Digitales Gesetzbuch“ auf EU-Ebene zu schaffen.
Im Anschluss an die Veranstaltung wurden im Rahmen der Jahrgangseröffnungsfeier des Masterstudiengang Medienrecht noch die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des letzten Jahrgangs feierlich verabschiedet und die Gespräche wurden in gemütlichem Rahmen bei einem Glas Wein und einem Imbiss fortgeführt.