Mainz Media Forum: Indexierung des Rundfunkbeitrags?

Die für die Rundfunkpolitik zuständigen Bundesländer beraten derzeit neben der Frage einer etwaigen Auftragsreform auch über eine Änderung der Regelung zur Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Von einigen Ländern ist vorgeschlagen worden, die Höhe des Rundfunkbeitrags künftig gleichsam „automatisch“ durch Anknüpfung an die Entwicklung der allgemeinen Teuerungsrate zu ermitteln – oder doch zumindest das bisher eingerichtete Verfahren, in dem der Beitrag in regelmäßigen Abständen durch staatsvertragliche Einigung und parlamentarische Zustimmungsentscheidung der Landtage festgesetzt wird, um eine solche „Vollindexierung“ zu ergänzen und es so zu entlasten. Bei diesem Vorschlag geht es keineswegs nur um rechtstechnische Details, vielmehr, jedenfalls nach der Vorstellung einiger Befürworter, um einen rundfunkpolitischen „Paradigmenwechsel“ von großer Tragweite.

Ob und ggf. unter welchen Bedingungen allerdings ein Konzept der Beitrags-Indexierung mit den Vorgaben des deutschen Rundfunkverfassungsrechts und des unionalen Beihilfenrechts vereinbar sein kann, ist eine bisher noch keineswegs geklärte, intrikate und auch umstrittene Frage. Zur Klärung dieser Frage will das Mainz Media Forum mit einer hochkarätigen Expertenrunde einen Beitrag leisten. Dazu laden wir herzlich ein.

Die Veranstaltung hat am 5. April 2019 stattgefunden.  

 

Diskussion

Dr. Heinz Fischer-Heidlberger 
Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) 

Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain  
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Medienrecht an der Universität zu Köln

Prof. Dr. Albrecht Hesse  
Juristischer Direktor des BR, Vorsitzender der Juristischen Kommission der ARD

Dr. Christoph Stieber
​Stellvertretender Leiter der Abteilung Medien und Digitales der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

MODERATION

Prof. Dr. Matthias Cornils   
Direktor des Mainzer Medieninstitut