Rückblick: Mainz Media Forum: Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Probleme und Perspektiven

Im Rahmen des Mainz Media Forums am 11. April 2024 hat Prof. Dr. Dieter Dörr, ehemaliger Direktor des Mainzer Medieninstituts, sich mit aktuellen Rechtsfragen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigt.

Dabei stellte Dörr insbesondere heraus, dass der 2011 eingeführte geräteunabhängige Rundfunkbeitrag eine zukunftsfähige Finanzierung gewährleiste. An dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten dreistufigen Beitragsfestsetzungsverfahren sei im Interesse der Staatsferne unbedingt festzuhalten. Auch habe sich das Verfahren in der Praxis bewährt.

Abweichungen vom Beitragsvorschlag der KEF zu Lasten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter seien nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Ein Abweichen vom KEF-Beitragsvorschlag setze zudem eine einvernehmliche Entscheidung aller Länder voraus. Ein Abweichungsgrund müsse von den Ländern dargelegt und nachvollziehbar begründet werden. Die Länder seien verfassungsrechtlich verpflichtet, den Vorschlag der KEF umzusetzen, wenn solche Abweichungsgründe nicht vorlägen. Dieser Bindung an die Verfassung sollten Sie unbedingt Folge leisten.

Für die Zukunft diskutierte neue Finanzierungsmodelle wiesen aus Dörrs Sicht keine Vorteile gegenüber dem dreistufigen Prüfungsverfahren auf.

Den vollständigen Vortragstext können Sie hier abrufen. Der Text ist außerdem in der Zeitschrift "epd medien" abgedruckt worden (Ausgabe 11/2024, S.17-24).

Ein Mitschnitt der Veranstaltung findet sich auf unserem YouTube-Kanal

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Vortrag von Prof. Dr. Dieter Dörr

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht in der Öffentlichkeit unter massivem Reformdruck. Verbreitet ist die Kritik an dem Volumen und dem Verfahren der Finanzausstattung der Rundfunkanstalten. Widerstände und Blockaden drohen, das auf konsensuale Entscheidung angelegte, periodisch durchzuführende Beitragsfestsetzungsverfahren zu lähmen. Einige Bundesländer haben angekündigt, die im Februar herausgegebene Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), den Rundfunkbeitrag ab 2025 auf 18,94 € pro Monat anzuheben, nicht mittragen zu wollen. Alle Länder haben sich inzwischen darauf verständigt, das Verfahren vorerst nicht weiter zu betreiben, stattdessen im Herbst 2024 einen „Reformstaatsvertrag“ vorzulegen, der möglicherweise auch Änderungen vornehmen wird, welche sich (kostendämpfend?) auf den Finanzbedarf auswirken. Die KEF soll vorbereitend in einem Sondergutachten klären, ob und wo im derzeitigen System weitere Einsparpotentiale auszumachen und Effizienzgewinne zu erzielen sind. Ob dieses „Moratorium“ vor der verfassungsrechtlichen Finanzierungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestehen kann, ist offenkundig zweifelhaft. Auch die Empfehlungen des von der Rundfunkkommission eingesetzten sogenannten „Zukunftsrats“, der Vorschläge für die künftige Entwicklung des ÖRR erarbeitet hat, zielen auf eine grundlegende Umstellung des Finanzierungsmodells. Auch ihre rechtspolitische Sinnhaftigkeit sowie verfassungs- und beihilfenrechtliche Zulässigkeit werden bereits kontrovers diskutiert.

Vor diesem Hintergrund wird sich Prof. Dr. Dieter Dörr, emeritierter Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht und Medienrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie langjähriger Direktor des Mainzer Medieninstituts, mit den Anforderungen an eine funktionsadäquate Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auseinandersetzen, dabei auch etwaige Gestaltungsspielräume, die der verfassungs- und europarechtliche Rahmen lässt, ausloten und die derzeit debattierten Reformvorschläge bewerten.

Nach dem Vortrag besteht Gelegenheit zu Fragen und Diskussion.


Termin: Donnerstag, 11. April 2024, 17:00 Uhr

Die Veranstaltung wird als hybride Veranstaltung an der Johannes Gutenberg-Universität durchgeführt.

Wir bitten daher um Anmeldung bis zum 04.04.2024 an:
anmeldung@mainzer-medieninstitut.de mit der Angabe, ob Sie in Präsenz oder online teilnehmen möchten.


Ort der Veranstaltung: Dekanatssaal des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Jakob-Welder-Weg 9, Gebäude R+W 1, 3. Obergeschoss, Raum 150.

Einwilligung: Die Veranstaltung wird online übertragen, aufgezeichnet und evtl. danach zum Abruf im Internet bereit gestellt. Je nachdem, wo Sie sich im Raum bewegen, könnten Sie im Bild zu sehen sein. Mit der Teilnahme in Präsenz erklären Sie sich daher damit einverstanden.