Ein roter Faden für den Jugendmedienschutz 
Was bringt der neue JMStV für die konvergente Medienwelt? 

Bislang vermittelte der Jugendschutz in den Medien eher das Bild eines Flickenteppichs. Mit Inkrafttreten des neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) zum 1. Oktober 2016 und weiteren Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern soll der Jugendmedienschutz nun einen roten Faden erhalten. Einheitliche Begriffe, Kennzeichnungsvorgaben und Rechtsfolgen sollen erstmals einen abgestimmten Rechtsrahmen schaffen. Die Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen soll für mehr Rechtssicherheit sorgen. Insbesondere deren Altersbewertungen sollen künftig nicht nur im Rundfunk und in den Telemedien gelten, sondern auch auf die „Offline-Verbreitung“ von Inhalten durchschlagen.

Ist es dem Gesetzgeber also gelungen, die losen Enden des Jugendmedienschutzes zu einem sinnvollen Ganzen zu verknüpfen? Und wie werden sich die Änderungen auf die (Aufsichts-)Praxis auswirken? Diese und weitere Fragen wollen wir mit Ihnen diskutieren.

Die Veranstaltung hat am 20. Oktober 2016 stattgefunden.

Eröffnung und BEGRÜSSUNG  

Professor Dr. Dieter Dörr
Direktor des Mainzer Medieninstituts



Diskussion

Prof. Dr. Murad Erdemir
Stellvertretender Direktor und Justitiar der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien

Dr. Ralf Kleindiek
Staatssekretär des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

MODERATION

Professor Dr. Matthias Cornils
Stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts