Rückblick: Mainz Media Forum: Der neue Regulierungsansatz gegenüber Video-Sharing-Diensten – Ein Vortrag von Prof. Dr. Albert Ingold
Rückblick: Mainz Media Forum: Der neue Regulierungsansatz gegenüber Video-Sharing-Diensten – Ein Vortrag von Prof. Dr. Albert Ingold
In einem Online-Vortrag im Rahmen des Mainz Media Forums am 17. Mai 2022 nahm Professor Dr. Albert Ingold die deutsche Umsetzung der Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in Bezug auf Video-Sharing-Dienste in den Blick.
Seine Analyse ließ deutlich werden, dass ein komplexes Normsystem entstanden ist, das Prof. Ingold in zwei nationale Umsetzungssphären strukturiert: einerseits die Regulierung durch das Telemediengesetz, den Medienstaatsvertrag und den Jugendmedienstaatsvertrag, andererseits durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Prof. Ingold beleuchtete das Zusammenwirken der unterschiedlichen Umsetzungssphären bezüglich ihrer Vorgaben zur Inhaltsverantwortlichkeit, der Etablierung von Beschwerde- und Abhilfeverfahren, für den Bereich der Werberegulierung sowie die enthaltenen Instrumente zur Streitbeilegung und blickte schließlich voraus auf das Verhältnis des erwarteten Digital Services Acts zum Regulierungsregime für Video-Sharing-Dienste.
Der beschriebenen Komplexität des Regulierungsgeflechts stellte Prof. Ingold seinen Befund gegenüber, wonach der Anwendungsbereich der in deutsches Recht umgesetzten Vorschriften wegen der Zuständigkeitsvorgaben in Art. 28a AVMD-Richtlinie, die das Sitzlandprinzip postulieren, begrenzt sei. Letztlich bleibe bei unionsrechtskonformer Handhabe gegenwärtig kein relevanter Anwendungsfall von TMG, MStV, JMStV und NetzDG auf Video-Sharing-Dienste, weil kein betroffener Dienst seinen Sitz in Deutschland hat.
Im Anschluss an den Vortrag nutzten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Auditoriums die Gelegenheit, die vorgestellten Untersuchungsergebnisse mit Fragen und Diskussionsbeiträgen zu vertiefen. Der abschließende Dank des Direktors Professor Dr. Matthias Cornils galt dem Referenten Prof. Ingold.
Die Folien zum Vortrag von Prof. Ingold finden Sie hier.
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Durch die Reform der AVMD-Richtlinie im Jahr 2018 wurde seitens der Europäischen Union ein neues Rechtsregime gegenüber Video-Sharing-Diensten begründet. Zu dessen Umsetzung sind mittlerweile sowohl der Bundesgesetzgeber als auch die Landesgesetzgeber tätig geworden und haben sich dabei nicht einmal auf eine einheitliche Schreibweise für den Regelungsgegenstand verständigt: Sowohl das NetzDG als auch TMG, JMStV und MStV etablieren parallel Regelungsansätze und Rechtspflichten, die nicht nur für die Anbietenden von Video-Sharing-Diensten von Interesse sind, sondern zugleich Wirkungen als Öffentlichkeitsregulative entfalten.
Prof. Dr. Albert Ingold, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunikationsrecht und Recht der Neuen Medien an der Johannes Gutenberg-Universität, wird in seinem Vortrag sowohl den unionsrechtlichen als auch den nationalen Regulierungsansatz in den Blick nehmen. Im Schwerpunkt werden einzelne Regelungskomplexe wie die gegenständlichen und räumlichen Anwendungsbereiche, die Verantwortlichkeit für die Verbreitung illegaler Inhalte, die Meldeverfahren, die Werberegulierung sowie die Streitbeilegungsmechanismen identifiziert und in ihrem rechtlichen Gehalt gewürdigt.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es Gelegenheit für Fragen und Diskussion.
Zu diesem Vortrag im Rahmen der Veranstaltungsreihe Mainz Media Forum laden wir Sie herzlich ein am
Dienstag, den 17. Mai 2022 um 18:00 Uhr.
Die Veranstaltung wird als Online-Video-Konferenz durchgeführt.
Die Zugangsdaten erhalten Sie in einer separaten E-Mail.
Wir bitten daher um Anmeldung bis zum 13.05.2022 an:
anmeldung@mainzer-medieninstitut.deUnsere Veranstaltung findet mithilfe des Tools Zoom Webinar des US-amerikanischen Videokonferenzdienstes ZOOM Video Communications, Inc. statt. Das Unternehmen wird als Auftragsdatenverarbeiter für uns tätig. Das bedeutet, dass die von Zoom erfassten, personenbezogenen Daten ausschließlich für die Bereitstellung des Konferenzdienstes verarbeitet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Zur Absicherung verwendet Zoom beispielsweise die Verschlüsselung AES 256bit GCM.
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