Mainz Media Forum: Der neue Medienstaatsvertrag – Konvergenzgerechte Regulierung oder symbolischer Aktionismus?

Das öffentliche Medienrecht der Internetgesellschaft soll mit dem derzeit diskutierten Medienstaatsvertrag zeitgemäße Gestalt annehmen. Die geltenden rundfunkrechtlichen Bestimmungen mit ihrer nach medialen Verbreitungsarten gestuften Regulierung werden den Verschiebungen von Funktionen öffentlicher Meinungsbildung in das Netz nicht mehr gerecht. Namentlich die kategorische Unterscheidung zwischen Rundfunk und „Telemedien“ erscheint angesichts dieser tiefgreifenden Veränderungen, die auf die Formierung demokratischer Öffentlichkeit durchschlagen, kaum länger angemessen.

Auch Online-Medien und nicht-publizistischen Intermediären werden wachsende Machtpotentiale und Risiken für die öffentliche Meinungsbildung zugeschrieben, denen möglicherweise über das Wettbewerbsrecht hinaus auch mit medienrechtlichen Instrumenten entgegengetreten werden muss. Der im Sommer zur öffentlichen Diskussion gestellte Entwurf eines MedienStV zielt in diesem Sinn auf eine Anpassung des Rundfunkbegriffs, eine Reform der Plattform- sowie die Einführung einer Intermediärsregulierung.

Mit Blick auf diese rechtspolitischen Aktivitäten möchten wir mit Ihnen darüber diskutieren, ob diese – oder auch andere – Vorschläge den Erwartungen an eine konvergenzgerechtere und daher bessere Regulierung entsprechen.

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