Mainz Media Forum: Das neue Wissenschaftsurheberrecht – Fairer Interessenausgleich oder untauglicher Versuch?

Das im September verkündete Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz zielt auf eine Bündelung und behutsame Erweiterung der schon bisher im UrhG enthaltenen Nutzungsrechte von Forschern, Lehrenden und Bildungseinrichtungen an geschützten Publikationen. Die zähen Auseinandersetzungen um die Zugänglichmachung von Texten im Universitäts-Reader oder in und durch Bibliotheken sollen mit den gesetzlichen Lizenzen ein Ende haben. Dass die am Ende beschlossene Kompromissfassung den erbitterten Streit zwischen Verlagen und Wissenschaftsinstitutionen zu befrieden vermag, steht gleichwohl nicht zu erwarten. Was die einen schon für „offensichtlich verfassungswidrig“ halten, geht den anderen lange nicht weit genug. Im Grundsätzlichen und im Detail werfen das neue – in seiner Geltung befristete – Wissenschaftsurheberrecht, aber auch die anstehende Reform der Unterrichtsschranke im Unions-Urheberrecht bedeutende Rechtsfragen auf, die wir mit Ihnen diskutieren wollen.

Die Veranstaltung hat am 19. Oktober 2017 stattgefunden.

Eröffnung und BEGRÜSSUNG  

Professor Dr. Dieter Dörr
Direktor des Mainzer Medieninstituts


Diskussion

Professor Dr. Prof. Dr. Alexander Peukert
Professur für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht, insbesondere internationales Immaterialgüterrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Rechtsanwalt Dr. Nils Rauer MJI
Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Urheber- und Wettbewerbsrecht und Partner der Kanzlei Hogan Lovells International LLP, Frankfurt am Main

MODERATION

Professor Dr. Matthias Cornils
Stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts