LG Köln: Berichterstattung über Kardinal Woelki teilweise rechtswidrig

Der Kölner Kardinal Woelki geht gegen Teile der Berichterstattung der Bild-Zeitung rund um den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche vor. Das Landgericht Köln hat ihm nun teilweise recht gegeben.

LG Köln, Urteile vom 18. Mai 2022 – 28 O 276/21, 28 O 279/21

In einem Verfahren (28 O 287/21) ging es um die Berichterstattung in der Online-Ausgabe vom 27. April 2021. Ein Artikel war mit „Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester“ überschrieben. In dem Artikel wurden Äußerungen getätigt, deren Tatsachenkern laut dem LG Köln unzutreffend sei, da der Priester beispielsweise keine nach dem Strafgesetzbuch strafbare Tat begangen habe. Zudem verstehe der Durchschnittsleser die Bezeichnung auch nicht so, dass es sich lediglich um einen Verstoß gegen Kirchenrecht gehandelt habe. Das Gericht erklärte dazu, dass damit gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verstoßen werde und gab damit der Klage statt.

Dagegen unterlag Kardinal Woelki im zweiten Verfahren (28 O 279/21). Gegenstand des Verfahrens war ein Online-Artikel vom 28. Juni 2021. Darin wurden beispielsweise die Begriffe „Woelki-Skandal“ bzw. „Missbrauchs- und Vertuschungsskandal“ genutzt. Das LG Köln geht davon aus, dass es sich um eine zulässige Bewertung des Sachverhalts handele. Es sei öffentlich kommuniziert worden, dass der Kläger im Kontext der Aufarbeitung der Vorfälle große Fehler gemacht habe. Zudem sei unstreitig, dass es einen Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche gebe und dieser vertuscht worden sei. Dies stehe aufgrund der unstreitigen Tatsache fest, dass ein Gutachten dazu nicht veröffentlicht worden sei. Eine Verdachtsberichterstattung, vor der dem Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen gewesen wäre, liege dabei nicht vor.

Die Beteiligten haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidungen Berufung beim OLG Köln einzulegen. Weitere Klagen des Kardinals sind noch beim LG Köln anhängig. Die Entscheidungen in diesen Verfahren werden im Juni 2022 erwartet.

Quellen

LG Köln, Landgericht Köln hat in zwei Urteilen über die Berichterstattung der Bildzeitung über Kardinal Woelki entschieden, Pressemitteilung 05/2022 vom 18. Mai 2022, abrufbar unter https://www.lg-koeln.nrw.de/behoerde/040_presse/zt_presse/pressemitteilungen/PM2022-05-Woelki-Urteile-I.pdf

lto, Woelki gegen Bild-Zeitung teilweise erfolgreich, Beitrag vom 18. Mai 2022, abrufbar unter https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-koeln-28o27621-kardinal-woelki-erfolg-gegen-bild-zeitung-missbrauchspriester-berichterstattung-untersagt/