Jugendschutz modernisiert – Der Versuch einer Anpassung an 20 Jahre Medienentwicklung

Im Kern stammt das Jugendschutzgesetz noch aus dem Jahr 2002 – also einer Zeit vor Facebook, YouTube oder Netflix. Nach mehreren gescheiterten Versuchen soll es nun ein neues Jugendschutzgesetz geben, das den Entwicklungen und Veränderungen der letzten beiden Jahrzehnte begegnen möchte. Auf der Agenda standen unterschiedlichste Aspekte, die technologieoffene Rahmenbedingungen im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes schaffen und zur Stärkung neben die Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags treten sollen. Geregelt wird beispielsweise die Anbietervorsorge, um den Interaktionsrisiken der Medien zu begegnen oder eine einheitliche Alterskennzeichnung für Spiele und Filme auch online. Zudem soll eine Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ersetzen und auch ausländische Anbieter sollen dem Regelungskonzept unterworfen werden. Gerade diese Schlüsselregelungen der Novelle werden von den Ländern, die ihre Kompetenz für den Jugendschutz im Bereich der elektronischen Medien in Frage gestellt sehen, entschieden abgelehnt. Auch ist umstritten, ob die neuen Instrumente und Zuständigkeiten wirklich zu einem effektiveren Jugendschutz insbesondere im Internet beitragen können.

Diesem Thema möchten wir uns im Rahmen der Veranstaltungsreihe Mainz Media Forum widmen und laden Sie dazu herzlich ein:

Donnerstag, den 22. April um 17:00 Uhr.


Im Gespräch mit Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts, diskutieren:           

Prof. Dr. Marc Liesching, (Keynote)
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig

Dr. Wolfgang Kreißig,
Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)

Claudia Mikat,
Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)


Die Veranstaltung wird als Online-Video-Konferenz durchgeführt.