Intraföderale Verwaltungskooperation im Jugendschutz – Rechtsgutachten von Prof. Cornils

Über die Verfassungsrechtsfragen einer Organisation von jugendschutz.net als Gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern hat Professor Cornils im Auftrag der LPR-Trägergesellschaft für jugendschutz.net gGmbH ein Rechtsgutachten erstellt.

Die schon vor über zwanzig Jahren errichtete Länder-Einrichtung jugendschutz.net, die im Internet jugendgefährdende Inhalte aufspürt und meldet, soll neu organisiert werden, so dass sich auch der Bund dauerhaft an der Grundfinanzierung beteiligen kann (gemeinsames Kompetenzzentrum Jugendmedienschutz). Dieses Vorhaben wirft eine Reihe verfassungs- und organisationsrechtlicher Fragen auf, denen Prof. Dr. Matthias Cornils, Direktor des Mainzer Medieninstituts, in einem umfangreichen Rechtsgutachten im Auftrag der Träger von jugendschutz.net nachgegangen ist. 


Insbesondere geht es dabei um die Vereinbarkeit der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Trägerschaft von jugendschutz.net. Weil das Grundgesetz die Verwaltungs- und Finanzierungszuständigkeiten von Bund und Ländern in der Regel klar trennt, eine Mischverwaltung und Mischfinanzierung daher grundsätzlich unzulässig ist, ist jugendschutz.net ein staatsrechtlich interessantes Beispiel für eine rechtfertigungsbedürftige, aber, wie das Gutachten nachweist, auch rechtfertigungsfähige kompetenzebenenübergreifende Kooperation im Bundesstaat. Zudem bedarf der Klärung, ob im Jugendmedienschutz auch (Bundes-) Staatsbehörden mitwirken dürfen, etwa bei der Aufsicht über jugendschutz.net, oder ob die Aufgabe verfassungsrechtlich zwingend in die Hände staatsfern organisierter Einrichtungen, etwa der Landesmedienanstalten, zu legen ist. 


Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das verfassungsrechtliche Staatsfernegebot für die Schutzpflichtaufgabe des Jugendmedienschutzes schon grundsätzlich – und erst recht für die Tätigkeiten von jugendschutz.net – nicht greift, insoweit vielmehr ein verwaltungsorganisatorischer Gestaltungsspielraum besteht. Geprüft werden schließlich auch konkrete Modelle einer Neuorganisation von jugendschutz.net, namentlich die Option einer modifizierten Fortführung der bisherigen Struktur („kleine Lösung“) und die Möglichkeiten der Gründung eines selbständigen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Verwaltungsträgers. 


Das Gutachten INTRAFÖDERALE VERWALTUNGSKOOPERATION IM JUGENDSCHUTZ im Volltext finden Sie hier.