Fortbildung für Fachanwälte

Die Wahlpflichtkurse des Masterstudiengangs umfassen alle mindestens 10 Zeitstunden und können grundsätzlich auch einzeln zur Fortbildung besucht werden.

Die Kurse werden teilweise in Präsenz, teilweise als Live-Online-Seminare durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme an Live-Online-Seminaren ist eine stabile Internetverbindung und eine Kamera.

Die Anmeldeformulare mit näheren Informationen über die angebotenen Kurse finden Sie hier:

Wintersemester 2025/2026 

  • Medienkartellrecht, 31. Oktober und 15. November 2025 (Live-Online-Seminar), Anmeldeformular 
  • Medienarbeitsrecht, 07./08. November 2025 (Präsenzveranstaltung), Anmeldeformular 
  • Internationales Medienrecht, 14./15. November und 12. Dezember 2025 (Live-Online-Seminar), Anmeldeformular folgt
  • Europäisches Medienrecht, Januar/Februar 2026, genaue Termine und Anmeldeformular folgen
  • Aktuelle Entwicklungen des Medienrechts, 23. Januar und 06. Februar 2026 (Präsenzveranstaltung), Anmeldeformular
  • Polizei- und Gerichtsberichterstattung in den Medien, 20./21. Februar 2026 (Präsenzveranstaltung), Anmeldeformular folgt


Sommersemester 2025

  • Künstliche Intelligenz zwischen KI-VO und DS-GVO - Praxisfragen aus Sicht des Datenschutzes
  • Medienstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Jugendmedienschutzrecht
  • Künstliche Intelligenz - Die rechtliche Behandlung KI-generierter Inhalte

Kurse des Moduls Informationstechnologierecht können ebenfalls einzeln belegt werden:

  • Datenschutzrecht/IT-Sicherheit
  • Vergaberecht
  • IT-Vertragsrecht
  • Recht der Kommunikationsnetze und -dienste: Teil "Telekommunikationsrecht"
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Recht der Kommunikationsnetze und -dienste: Teil "Internationales Privatrecht"
  • IT-Strafrecht
  • Datenschutz in der anwaltlichen Praxis
  • Immaterialgüterrecht; Kennzeichenrecht/Domainrecht, Teil 1: Immaterialgüterrecht
  • Immaterialgüterrecht; Kennzeichenrecht/Domainrecht, Teil 2: Kennzeichenrecht/Domainrecht

Ob ein Kurs inhaltlich als Fortbildungsveranstaltung anerkannt wird, muss jeweils bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer angefragt werden, da dies unterschiedlich gehandhabt wird.