EuGH zur Rechtswidrigkeit von „Nulltarif-Optionen“

Der EuGH hat entschieden, dass die Produkte „Vodafone Pass“ und „Stream On“ der Telekommunikationsanbieter Vodafone und Telekom gegen das Gebot der Netzneutralität verstoßen und daher unionsrechtswidrig sind.

Europäischer Gerichtshof, Urteile vom 02. September 2021 – C-854/19, C-5/20, C-34/20

In den Verfahren beschäftigte sich der EuGH mit verschiedenen „Nulltarif-Optionen“, die von Vodafone bzw. der Telekom angeboten wurden. Bei diesen Angeboten wird der Datenverbrauch zur Nutzung bestimmter Anwendungen ausgewählter Partner nicht auf die im Rahmen des Basistarifs erworbene Datenmenge angerechnet. Damit wird aufgrund kommerzieller Erwägungen eine Unterscheidung von Anbietern innerhalb des Internetverkehrs vorgenommen. Diese Geschäftspraxis hat der EuGH als Verstoß gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet, konkret das Gebot der Netzneutralität gewertet.

Auf dem Prüfstand standen bei den Verfahren konkrete Ausgestaltungsmerkmale dieser Tarife, die die Limitierung der Bandbreite bzw. die Einschränkung von Tethering oder Roaming betreffen. Bei dem Telekom-Tarif bedingte die Aktivierung der Option eine Bandbreitenlimitierung, sodass zum Beispiel Filme statt in HD nur in SD gestreamt werden konnten. Die Bedingungen des „Vodafone Pass“ galten nur im Inland, sodass gegen das Gebot „Roam like at home“ verstoßen wurde. Der EuGH folgerte aus der Rechtswidrigkeit der Tarife, dass auch diese mit der Buchung einhergehenden Beschränkungen mit dem Unionsrechts unvereinbar sind.

Es ist zu beachten, dass die in diesen Verfahren konkret geprüften Tarif-Versionen nicht mehr angeboten werden, sondern bereits angepasst wurden.

Quellen

EuGH, „Nulltarif-Optionen“ verstoßen gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet, Pressemitteilung Nr. 145/21 vom 02.09.2021, abrufbar unter https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-09/cp210145de.pdf

LTO, „Stream on“ und „Vodafone Pass“ waren europarechtswidrig, Meldung vom 02.09.2021, abrufbar unter https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c85419-c520-c3420-telekom-stream-on-vodafone-pass-verstoss-europarecht-netzneutralitaet/