EuGH: Regulierter Roaming-Tarif findet automatisch Anwendung

Telekommunikationsanbieter mussten ab dem 15. Juni 2017 allen Kunden automatisch den regulierten Roamingtarif gewähren.

Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 03. September 2020 in der Rechtssache C-539/19 – Telefónica Germany

Laut dem Urteil des EuGH sind Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, ab dem 15. Juni 2017 automatisch auf alle Kunde den regulierten Roamingtarif anzuwenden. Dabei sei es nicht von Belang, ob der einzelne Kunde vorher einen alternativen als den bis dahin geltenden regulierten Tarif genutzt habe. Eine Ausnahme von dieser Regel sei möglich, wenn die Kunden „vor dem Stichtag des 15. Juni 2017 gemäß dem dafür in Art. 6e Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung [(EU) 531/2012] vorgesehenen Verfahren ausdrücklich erklärt haben, dass sie einen solchen anderen Tarif nutzen möchten.“

Hintergrund war das Vorgehen des Telekommunikationsanbieters Telefónica gegenüber O2-Kunden im Rahmen der Tarifumstellungen 2017. Der europäische Gesetzgeber hat mit Art. 6a VO (EU) 531/2012 festgelegt, dass Kunden in der Regel keine zusätzlichen Entgelte für Roaming in einem anderen Mitgliedstaat der EU auferlegt werden dürfen. Seitdem sollen die gleichen Konditionen im EU-Ausland wie im Inland gelten. O2-Kunden mussten jedoch, soweit sie vorher einen alternativen Roaming-Tarif gebucht hatten, aktiv ihren Anbieter darüber informieren, dass sie zum regulierten EU-Roaming-Tarif wechseln möchten.

Diese Methode hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als irreführend angesehen. Zwar wurde auf der Webseite des Anbieters darüber informiert, dass und wie eine Umstellung möglich ist, jedoch ist der Bundesverband davon ausgegangen, dass die Umstellung des Tarifs automatisch erfolgen müsse. Daher wurde Klage beim Landgericht München I eingereicht, das die Frage über die Auslegung von Art. 6a, 6e Abs. 3 VO (EU) 531/2012 dem EuGH vorgelegt hat (Beschluss vom 04. Juni 2019 – 33 O 12196/17).

 

Quelle

Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 03. September 2020, abrufbar unter: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=230604&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=17978376