EuGH-Generalanwalt: Deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht
EuGH-Generalanwalt: Deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht
GA Sánchez-Bordona legt in seinen Schlussanträgen dar, dass die nationalen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind, da die Voraussetzungen für ein allgemeines und unterschiedsloses Vorgehen nicht gegeben sind.
Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts in den verbundenen Rechtssachen C-793/19 und C-794/19
In seinen Schlussanträgen unterstützt der Generalanwalt die bisherige Rechtsprechung des EuGH, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung nur mit dem Unionsrecht vereinbar ist, soweit diese dem Schutz der nationalen Sicherheit vor einer ernsten Bedrohung dient. Der Generalanwalt betont, dass die Speicherung der Daten grundsätzlich selektiv erfolgen müsse und bereits der Zugang zu den Daten einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff bedeutet.
Da die deutschen Vorschriften diesen Vorgaben nicht genügen, sind diese mit dem Unionsrecht unvereinbar. Daran ändere auch die Speicherfrist von vier bzw. zehn Wochen oder der Schutz der Daten vor unrechtmäßigem Zugang nichts. Zwar seien die Bestrebungen des deutschen Gesetzgebers anzuerkennen, die Vorschriften der Rechtsprechung des EuGH anzupassen, jedoch habe man sich dabei verstärkt auf den Schutz und den Zugang zu den gespeicherten Daten konzentriert, und weniger auf die selektive Auswahl der zu speichernden Daten. Letzteres wäre aber für die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht notwendig.
Hintergrund des Verfahrens sind Vorlagen des Bundesverwaltungsgerichts, das über zwei Urteile zu entscheiden hat, die Streitigkeiten zwischen der Bundesnetzagentur mit dem Internetprovider SpaceNet und der Telekom betreffen. Die Anwendung der in Frage stehende Vorschrift ist seit 2017 ausgesetzt. Zudem ist zu bemerken, dass die alte Fassung des § 113 TKG Gegenstand der Prüfung war und nicht auf die seit dem 28. Mai 2021 gültige Fassung Bezug genommen wird.
Quellen
EuGH-Generalanwalt Sánchez-Bordona, Schlussanträge vom 18.11.2021 in den verbundenen Rechtssachen C-793/19 und C-794/19, abrufbar unter: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=249521&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=42629348
Beck-aktuell, Deutsche Vorratsdatenspeicherung nicht mit Unionsrecht vereinbar, Meldung vom 18.11.2021, abrufbar unter: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-generalanwalt-deutsche-vorratsdatenspeicherung-nicht-mit-unionsrecht-vereinbar