EU-Urheberrechtsreform: EU-Parlament stimmt gegen Aufnahme von Trilogverhandlungen
EU-Urheberrechtsreform: EU-Parlament stimmt gegen Aufnahme von Trilogverhandlungen
Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben am 5. Juli 2018 gegen die sofortige Aufnahme von Trilogverhandlungen zur Urheberrechts-Richtlinie gestimmt. Mit 318 gegen 278 Stimmen bei 31 Enthaltungen plädierten die EU-Parlamentarier dafür, vorerst noch keine Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen. Stattdessen sollen die Änderungsanträge im September 2018 im EU-Parlament noch einmal neu diskutiert werden. Besonders strittig waren im Vorfeld der Abstimmung zwei Themenkomplexe: Erstens die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechtes, das Presseverlegern eine angemessene Vergütung zusichert, wenn Online-Plattformen die Inhalte ihrer Presseerzeugnisse verwenden (Art. 11 RL-Entwurf). Zweitens die Forderung nach einer angemessenen Beteiligung der Kreativwirtschaft, wenn „content sharing service providers“ mit ihren Inhalten Geld verdienen (Art. 13 RL-Entwurf). Dabei fokussierte sich die Debatte besonders auf große Online-Plattformen wie Facebook, Google, Youtube und Instagram. Diese sollten dem vorerst gestoppten Reformvorschlag zufolge mithilfe von Upload-Filtern alle urheberrechtlich relevanten Inhalte, die von Nutzern hochgeladen werden, auf das Vorliegen von Genehmigungen der Rechteinhaber hin überprüfen. Nur Inhalte, für die Lizenzen vorlägen, dürften online gehen.
EU-Parlamentarier diskutieren Änderungsanträge im September