EU-Parlament: Grünes Licht für KI-Verordnung und EMFA

Das Europäische Parlament hat das Gesetz über künstliche Intelligenz verabschiedet und das Europäische Medienfreiheitsgesetz beschlossen.

Gesetz über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung)

Nachdem sich Parlament und Rat im Dezember 2023 auf einen Text für das Gesetz über künstliche Intelligenz geeinigt hatten, haben die Abgeordneten die Verordnung nun angenommen. Im Parlament selbst wird der Rechtsakt als „das weltweit erste verbindliche Gesetz zur künstlichen Intelligenz“ bezeichnet. Der Rat muss die Vorschriften noch förmlich annehmen. Die KI-Verordnung wird 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und – mit Ausnahmen – 24 Monate nach Inkrafttreten uneingeschränkt anwendbar sein.

Das Gesetz sieht eine Einteilung von KI-Systemen in Risikogruppen vor. Die Anforderungen an die Systeme richten sich nach ihrem Gefahrenpotenzial. Bestimmte Anwendungen Künstlicher Intelligenz sind nach der Verordnung verboten. Dazu zählt die biometrische Kategorisierung auf Grundlage sensibler Merkmale und das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras für Gesichtserkennungsdatenbanken. Verboten sind auch Emotionserkennungssysteme am Arbeitsplatz und in Schulen sowie das Bewerten von sozialem Verhalten mit KI. Nicht erlaubt ist weiterhin vorausschauende Polizeiarbeit, die einzig auf der Profilerstellung oder Bewertung von Merkmalen einer Person beruht sowie der Einsatz von künstlicher Intelligenz, um das Verhalten von Menschen zu beeinflussen oder ihre Schwächen auszunutzen. Grundsätzlich untersagt ist auch die Nutzung von biometrischen Fernidentifizierungssystemen durch Strafverfolgungsbehörden, wobei hier Ausnahmen vorgesehen sind.

Hochrisiko-Systeme müssen Risiken bewerten und verringern, Nutzungsprotokolle führen, transparent und genau sein und von Menschen beaufsichtigt werden. Eingeführt wird ein Recht auf Beschwerde über KI-Systeme sowie ein Recht auf Erklärung von KI-Entscheidungen. Neben Transparenzvorgaben in Bezug auf die Einhaltung des europäischen Urheberrechts und die für das Training verwendeten Inhalte müssen künstliche erzeugte oder bearbeitete Bilder bzw. Audio- und Videoinhalte (sog. Deepfakes) in Zukunft eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) verpflichtet die Mitgliedstaaten zum Schutz der Unabhängigkeit von Medien.

Behörden dürfen danach Journalisten und Redakteure nicht zur Offenlegung ihrer Quellen drängen. Für den Einsatz von Spähsoftware sollen fortan hohe Hürden gelten: Voraussetzung ist eine vorherige Genehmigung durch eine Justizbehörde, die wegen schwerer, auf eine Freiheitsstrafe gerichtete, Straftaten ermittelt, wobei die Zielpersonen nach Ende der Überwachung informiert werden müssen und diese vor Gericht anfechten können. Der EMFA sieht auch bestimmte Verfahrensvorgaben für die Personalauswahl in öffentlich-rechtlichen Medien vor sowie für deren Finanzierung vor. Zudem verlangt die Verordnung eine gesteigerte Transparenz über die Eigentumsverhältnisse von Medien und die Zuweisung staatlicher Werbemittel.

Mit der Verordnung soll zudem ein Mechanismus etabliert werden, der ein willkürliches Einschränken oder Löschen von unabhängigen Medieninhalten auf sehr großen Online-Plattformen verhindern soll. Die Plattformen müssen unabhängige von nicht-unabhängigen Quellen unterscheiden. Will die Plattform einen Inhalt löschen oder einschränken, muss sie einen Mediendiensteanbieter benachrichtigen. Dieser soll dann 24 Stunden Reaktionszeit haben. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann die Plattform einen Inhalt löschen oder einschränken. Mediendiensteanbieter erhalten auch die Möglichkeit zur Anrufung einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle und zur Beantragung einer Stellungnahme des Europäischen Gremiums für Mediendienste. Dieses neue Gremium wird durch den EMFA eingerichtet und besteht aus den Medienaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten.

Quellen

Beck-aktuell, EU-Parlament gibt grünes Licht für KI-Gesetz, Meldung vom 13. März 2024, abrufbar unter:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eu-parlament-ki-gesetz

Beck-aktuell: EU-Parlament beschließt Medienfreiheitsgesetz, Meldung vom 14. März 2024, abrufbar unter:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eu-parlament-medienfreiheitsgesetz-einflussnahme-unabhaengigkeit-journalisten

Europäisches Parlament, „Gesetz über künstliche Intelligenz: Parlament verabschiedet wegweisende Regeln“, Pressemitteilung vom 14. März 2024, abrufbar unter:
https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240308IPR19015/gesetz-uber-kunstliche-intelligenz-parlament-verabschiedet-wegweisende-regeln

Europäisches Parlament, „Medienfreiheitsgesetz: Mehr Schutz für Journalisten und Pressefreiheit in der EU“, Pressemitteilung vom 14. März 2024, abrufbar unter:
https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240308IPR19014/medienfreiheitsgesetz-mehr-schutz-fur-journalisten-und-pressefreiheit-in-der-eu