EU Kommission: Erster Entwurf zum Digital Services Act

Am 15. Dezember 2020 wurde neben dem Verordnungsentwurf des Digital Markets Act (DMA) auch der lang erwartete Entwurf des Digital Services Act (DSA) von der EU-Kommission veröffentlicht.

Ziel der beiden Verordnungsentwürfe ist neben der Förderung des Wettbewerbs und der strengeren Regulierung von Online-Plattformen auch die europaweite Vereinheitlichung der Regelungen für digitale Märkte und digitale Dienste.

Der DSA-Entwurf teilt die Verpflichteten, die auch außerhalb der EU niedergelassen sein können, in vier Kategorien ein, die jeweils unterschiedlich starken Regulierungen unterworfen werden sollen. Folgende Diensteanbieter werden mit steigender Regelungsdichte unterschieden:

  • Vermittlungsdienste sind Vermittler von Netzwerkinfrastrukturen wie z.B. Internetanbieter oder Domänennamen-Registrierstellen
  • Hosting-Dienste B. Cloud- und Webhosting-Dienste
  • Online-PlattformenB. Social-Media-Plattformen, Online-Marktplätze oder App-Stores
  • Sehr große Online-Plattformen, zu denen solche zählen, die mehr als 10 % der Verbraucher/innen in Europa erreichen (≙ 45 Millionen Nutzer)

Alle Diensteanbieter sollen künftig zu mehr Transparenz für Nutzer/innen und diese betreffenden Berichterstattungen sowie zur Berücksichtigung der Grundrechte in Nutzungsbedingungen verpflichtet werden. Für Online-Plattformen wird die Transparenz-Bestimmung speziell auf Online-Werbung erweitert. Sehr große Plattformen müssen aufgrund der besonderen Risiken zusätzliche Regelungen beachten. Sie sind beispielsweise verpflichtet, Kriterien und Algorithmen der Empfehlungssysteme für Nutzer/innen transparent offenzulegen. Künftig sollen sie sich darüber hinaus einer unabhängigen externen Risikoüberprüfung unterziehen und den Datenaustausch mit Behörden und Forschung ermöglichen.

Für Nutzer/innen sollen außerdem einfache Möglichkeiten bereitgestellt werden, illegale Inhalte zu melden. Diesen Meldungen soll infolgedessen durch Hosting-Dienste und Online-Plattformen effektiv Abhilfe verschafft werden. Sperrentscheidungen sind zu begründen, missbräuchlichen Meldungen und fälschlichen Löschungen entgegenzuwirken. Gefordert wird von Plattformen die Einrichtung eines einfachen Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismus für Nutzer/innen. Die umstrittenen Upload-Filter, die bereits aus der Diskussion um die DSM-Richtlinie bekannt sind, haben mithin keinen Einzug in den Verordnungsentwurf gefunden.

Bei einem Verstoß gegen die Verordnung könnten zukünftig Bußgelder in Höhe von bis zu 6 % des Jahreseinkommens eines Unternehmens drohen.

Die Entwürfe werden im nächsten Schritt dem europäischen Parlament und dem Rat zugestellt und bedürfen der Zustimmung beider Organe. Hierbei werden ggfs. Änderungsvorschläge unterbreitet und übernommen. Kommt es schlussendlich zu einer Einigung tritt die Verordnung in Kraft und erlangt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar Geltung.

Quellen

Zusammenfassung des Entwurfs auf der Webseite der europäischen Kommission, Gesetz über digitale Dienste: mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act-ensuring-safe-and-accountable-online-environment_de

Entwurf der Europäischen Kommission zum Digital Services Act vom 15. Dezember 2020, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/proposal_for_a_regulation_on_a_single_market_for_digital_services.pdf