BVerfG: Verfassungsbeschwerde des NDR zu „Tagesschau“-App unzulässig

Im Streit um die „Tagesschau“-App hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Norddeutschen Rundfunks (NDR) nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerde sei unzulässig, weil sie nicht den Darlegungsanforderungen genüge.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Februar 2022 – 1 BvR 717/18

Der Beschluss erging vor dem Hintergrund eines jahrelangen Rechtsstreits zwischen Verlagen und der Landesrundfunkanstalt um die App, der schon im Jahr 2011 seinen Anfang genommen hatte. Die Verlage hatten sich damals gegen ein aus ihrer Sicht zu umfangreiches Textangebot in der „Tagesschau“-App gewandt. Ihr Vorbringen: Weil sie über den Rundfunk-Beitrag finanziert werde, verzerre die App den Markt. Im Jahr 2016 hatte das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Ausgabe des Angebots der „Tagesschau“-App vom Tag des 15. Juni 2011 zu presseähnlich gewesen sei.

Mit seiner Verfassungsbeschwerde habe sich der NDR nach eigener Aussage gegen die Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahr 2016 gerichtet. Nach Ansicht der Rundfunkanstalt hätten wesentliche Aspekte der Rundfunkfreiheit in der Entscheidung keine Berücksichtigung gefunden. Der NDR sieht in dem Beschluss keine Entscheidung in der Sache. Vielmehr liege der Grund für die Nichtannahme darin, dass sich die gesetzlichen Grundlagen für das Verfahren mit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags im Jahr 2019 maßgeblich verändert hätten.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) interpretiert die Entscheidung anders. Nach Ansicht des BDZV stehe nunmehr fest, dass presseähnliche Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Netz unzulässig seien. Auch bestätige der Beschluss, dass die Regeln im Medienstaatsvertrag zum Verbot presseähnlicher Angebote verfassungsgemäß seien. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Quellen

BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2022 – 1 BvR 717/18, abrufbar unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/02/rk20220223_1bvr071718.html

Beck-aktuell, NDR scheitert mit Verfassungsbeschwerde zur „Tagesschau“-App, Meldung vom 28.03.2022, abrufbar unter: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-ndr-scheitert-mit-verfassungsbeschwerde-zur-tagesschau–app