BVerfG: Bericht über Steuersparmodelle war Werturteil

Das BVerfG hat entschieden, dass ein Bericht über Steuersparmodelle in Malta keine Tatsachenbehauptung, sondern freie Meinungsäußerung war. Demnach hätte die Verlegerin nicht zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet werden dürfen.

BVerfG, Beschluss vom 09. Dezember 2020 – 1 BvR 704/18

Am 28. Januar 2021 hat das Gericht seinen Beschluss veröffentlicht, in dem es darüber entschieden hat, dass es sich bei der streitgegenständliche Passage des Berichts über Steuersparmodelle um ein Werturteil der Verlegerin handelte und deshalb kein Anspruch auf Gegendarstellung bestand. Die gegenteiligen Vorentscheidungen hätten die Pressefreiheit der Beschwerdeführerin nicht ausreichend berücksichtigt.

Im Verfahren ging es um einen Bericht einer Zeitschrift über den Zusammenhang von Steuersparmodellen mit maltesischen Gesellschaften deutscher Unternehmen und Privatpersonen. In dem Artikel wurde der Beschwerdeführer des Ausgangsverfahrens erwähnt und die Vermutung geäußert, die Steuervorteile könnten ihn dazu bewogen haben, die Gesellschaft „[…] Yachting Ltd“ auf Malta zu gründen. Dies wurde im Ausgangsverfahren als Tatsachenbehauptungen gewertet und der Anspruch auf Gegendarstellung gewährt.

Dieser Beurteilung hat das BVerfG nun widersprochen. Das Gericht legte zunächst entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung dar, wie der Unterschied von Tatsachenbehauptung und Meinung zu ermitteln wäre. Konkret erklären die Richter, in dem Bericht werden unstreitige Fakten genannt, die im Zusammenhang zueinander stehen könnten. Primär handele es sich bei den fraglichen Passagen um Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens. Zudem werde deutlich gemacht, dass es eine Vermutung sei, dass die Steuervorteile der Grund für die Gründung der Gesellschaft auf Malta sei.

Quelle:

Pressemitteilung des BVerfG vom 28.01.2021 zum Beschluss vom 09.12.2020 zur Rechtssache 1 BvR 704/18, abrufbar unter  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-009.html