Bundestag: Steuerermäßigung für E-books und digitale Verlagserzeugnisse

Deutscher Bundestag reduziert Mehrwertsteuer für elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften auf 7 Prozent.

Mit Beschluss des Jahressteuergesetzes hat der Deutsche Bundestag am 7. November 2019 digitale Verlagserzeugnisse ihren gedruckten Pendants steuerlich gleichgestellt. Somit entfällt künftig auf E-Books, digitale Zeitungen und Zeitschriften nur noch eine Mehrwertsteuer von 7 Prozent. Bisher hatten nur gedruckte Verlagserzeugnisse vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitiert, während digitale Ausgaben mit dem normalen Steuersatz von 19 Prozent belegt worden waren. Vom ermäßigten Steuersatz profitieren auch Online-Kioske. Somit wird auch für den Zugang zu Datenbanken, „die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten“, künftig nur noch eine Mehrwertsteuer von 7 Prozent fällig.

Möglich geworden war diese Gleichstellung durch einen Beschluss der EU-Finanzminister vom Oktober 2018, durch den es den europäischen Mitgliedstaaten freigestellt wurde, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch auf digitale Verlagserzeugnisse anzuwenden.

 

Quellen:

https://meedia.de/2019/11/08/entlastung-fuer-die-verlagsbranche-printhaeuser-zahlen-reduzierten-steuersatz-auf-digitale-presseprodukte/

https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Finanzminister-beschliessen-niedrigere-Steuern-fuer-E-Books-4179849.html