Bundestag: Reform des Jugendschutzgesetzes beschlossen

Am 5. März 2021 hat der Bundestag die Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet. Mit der Novelle wird das fast 20 Jahre alte Jugendschutzgesetz reformiert. Ziel ist es, den Jugendschutz an das digitale Zeitalter anzupassen und Kindern und Jugendlichen eine unbeschwerte Teilhabe an digitalen Medien zu ermöglichen.

Das reformierte Jugendschutzgesetz sieht eine einheitliche Alterskennzeichnung von Filmen und Spielen unabhängig von der jeweiligen Verbreitungsform vor. Computerspiele- und Filmeplattformen müssen hierfür hinsichtlich der von ihnen zur Verfügung gestellten Onlineinhalte fortan Sorge tragen.

Relevante Internetdienste werden künftig dazu verpflichtet, angemessene und wirksame Vorsorgemaßnahmen im Rahmen einer sogenannten Anbietervorsorge zu treffen. Plattformen und Anbieter wie YouTube, Facebook und Instagram trifft die Pflicht, altersgerechte Voreinstellungen einzurichten, die Kinder und Jugendliche vor besonderen Gefahren im Internet schützen sollen.

Zu diesen Gefahren zählen nunmehr auch sogenannte „Interaktionsrisiken“, die im Rahmen der Jugendschutzgesetz-Reform Berücksichtigung fanden. Hierunter fallen beispielsweise Kontaktmöglichkeiten durch Fremde im Internet, die unter anderem Gefahren des Cybergroomings oder Missbrauchs begründen können. Auch Cybermobbing, Hate Speech, suchtfördernde Elemente wie Glücksspiel-Simulationen und Kostenfallen wie z.B. Lootboxen oder In-Game-Käufe sind von den „Interaktionsrisiken“ umfasst. Diese Zusatzfunktionen werden künftig von den Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle bei der Alterseinstufung berücksichtigt.

Die Internetdiensteanbieter müssen zudem ein einfaches Melde- und Beschwerdesystem einrichten, das eine für Kinder und Jugendliche geeignete Benutzerführung bereitstellt.

Die Einhaltung der Verpflichtungen, die auch ausländische Plattformen adressieren, wird in Zukunft durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz kontrolliert. Die Bundeszentrale entsteht durch einen Ausbau der bestehenden Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Jugendschutz.net soll als gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern etabliert werden.

Das Gesetz liegt dem Bundesrat vor und wird voraussichtlich noch im Frühjahr in Kraft treten.

 

Quellen:

Bundesregierung, Aktuelles, Bundestag stimmt Jugendschutzgesetz zu. Mehr Kinderschutz im Netz, abrufbar unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/jugendschutz-internet-1798644

Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vom 02.12.2020, abrufbar unter:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/249/1924909.pdf