BGH: Keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Film „Die Auserwählten“

Der BGH hat die Unterlassungsklage wegen eines Films über den Missbrauch an der Odenwaldschule abgelehnt. Es liege kein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers vor.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.05.2021 – VI ZR 441/19

Der Film „Die Auserwählten“ thematisiert den sexuellen Missbrauch an der Odenwaldschule, wobei in der zentralen Filmfigur der Kläger als Vorbild erkennbar ist. Dieser hatte eine Mitarbeit an der Produktion abgelehnt und sieht den Film als einen unzulässigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht und in sein Recht am eigenen Bild. Daher hat er Unterlassungsklage erhoben, um die weitere Verbreitung der entsprechenden Filmszenen zu verhindern.

Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Zunächst sei eine als solche erkennbare bloße Darstellung einer realen Person in einem Spielfilm nicht durch das Recht am eigenen Bild geschützt. Dies war bisher in Literatur und Rechtsprechung umstritten. Anders wäre die Sachlage zu beurteilen, wenn die Darstellung der Person in einer Weise erfolge, dass der täuschend echte Eindruck erweckt werde, es handele sich um die dargestellte Person – etwa durch einen Doppelgänger.

Zudem liege kein unrechtmäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers vor. Zwar sei durch die Darstellungsweise und die klaren Parallelen, die den Kläger als Vorlage identifizieren, ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht erkennbar. Jedoch müsse berücksichtigt werden, dass der Kläger selbst über mehrere Jahre auf die Missbrauchsfälle aufmerksam machte und maßgeblich zur Aufklärung – beispielsweise durch Mitwirkung an einem Dokumentarfilm – beitrug. Des Weiteren veröffentlichte er eine Autobiographie und legte im Rahmen einer Preisverleihung, die vor Ausstrahlung des hier gegenständlichen Films stattfand, sein zunächst genutztes Pseudonym ab. Durch die in einem solchen Fall gebotene kunstspezifische Betrachtungsweise müsse das Persönlichkeitsrecht hinter die Kunst- und Filmfreiheit zurücktreten.

Bereits die beiden Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen und der BGH hat diese Entscheidungen nun bestätigt.

Quellen:

BGH, Pressemitteilung 97/2021 vom 18.05.2021, abrufbar unter: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&anz=620&pos=0&nr=118108&linked=pm&Blank=1

Beck-aktuell, „Film über Missbrauch an Odenwaldschule verletzt keine Persönlichkeitsrechte, Meldung vom 18.05.2021, abrufbar unter: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-film-missbrauch-odenwaldschule-verletzt-nicht-recht-am-eigenen-bild