BGH: Bewertung „Versandkosten Wucher“ auf eBay muss nicht entfernt werden 

Der BGH hat entschieden, dass eine negative Bewertung wie „Versandkosten Wucher“ nicht entfernt werden muss, soweit sie nicht als Schmähkritik einzuordnen ist.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. September 2022 – VIII ZR 319/20

Der Beklagte hat Ware über die Internetplattform eBay erworben und im Nachhinein folgende Bewertung abgegeben: „Ware gut, Versandkosten Wucher!“ Der Verkäufer hat den Beklagten daraufhin auf Entfernung der Bewertung und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen. Während das Amtsgericht Weiden die Klage abwies, da es sich nicht um Schmähkritik handele, gab das Landgericht Weiden der Klage statt. Zur Begründung führte es an, dass sich der Anspruch aus einer Verletzung einer nachvertraglichen Nebenpflicht ergebe. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform müssten Bewertungen sachlich formuliert werden.

Dieser Begründung widersprach der BGH und stellte das erstinstanzliche Urteil, wie von der Beklagten begehrt, wieder her. Aus den AGB lasse sich keine strengere vertragliche Beschränkung für die Zulässigkeit von Werturteilen ableiten, insbesondere da eine Definition des unbestimmten Rechtsbegriffs „sachlich“ fehle. Somit müsse auf die Grundsätze der Rechtsprechung zur Schmähkritik abgestellt werden.

Die Grenze zur Schmähkritik sei mit der vorliegenden Bewertung nicht überschritten. Dafür dürfe bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund stehen. Dies ist nicht der Fall, da die Bewertung an einen Teilbereich der gewerblichen Leistung der Klägerin anknüpfe – „wenn auch in scharfer und möglicherweise überzogener Form“ – so der BGH. Das Fehlen einer Begründung habe für die Zulässigkeit des Werturteils keine Relevanz.

Quelle

 BGH, Pressemitteilung Nr. 141/2022, „Zur Zulässigkeit einer negativen Bewertung bei eBay“, Urteil vom 28. September 2022 – VIII ZR 319/20, abrufbar unter: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022141.html;jsessionid=FD556BCC94FF8418D0DBC153342BCD73.2_cid359