BAG zum Anspruch auf eine Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

Das BAG hat die Klage abgewiesen und festgestellt, dass ein Anspruch auf eine Datenkopie jedenfalls mit einem hinreichend bestimmten Klagebegehren oder im Wege einer Stufenklage geltend gemacht werden muss.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.04.2021 – 2 AZR 342/20

Im vorliegen Verfahren hat ein Arbeitnehmer von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangt, dass er Kopien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die ihn betreffen, erhält. Dies sollte seiner Meinung nach auch den gesamten E-Mail-Verkehr seine Person betreffend einschließen. In erster Instanz wurde die Klage abgewiesen, jedoch hat das Berufungsgericht dem Kläger teilweise Recht gegeben und die Beklagte auf Herausgabe einer Kopie der entsprechenden Daten, die Gegenstand der Beantwortung des Auskunftsbegehrens waren, verurteilt. Dabei wies das Gericht jedoch den Anspruch in Hinblick auf weiter Daten und die Herausgabe des E-Mail-Verkehrs zurück.

Mit der Revision vor dem BAG hatte der Kläger jedoch keinen Erfolg. Das Gericht hat festgestellt, dass ein Anspruch auf eine Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO jedenfalls durch ein hinreichend bestimmtes Klagebegehren (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) oder im Wege der Stufenklage nach § 254 ZPO geltend gemacht werden soll. Beides lag im hier zu entscheidenden Fall nicht vor. Es sei unklar, welche E-Mails in Kopie vorgelegt werden sollen.

Offen gelassen hat das Gericht allerdings die Frage, ob sich der Anspruch auf Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO auch auf Kopien von E-Mails bezieht. Dies ist bislang in der Rechtsprechung uneinheitlich entschieden worden. Die Gerichte haben den Anspruch teilweise restriktiv ausgelegt, wie das Berufungsgericht im hier vorliegenden Verfahren, während andere Arbeitsgerichte in extensiver Anwendung der Regelung den Anspruch hinsichtlich sämtlicher Unterlagen inklusive E-Mails als gegeben anerkannt haben.

Quellen:

BAG, Pressemitteilung 8/21 vom 27.04.2021 zum Urteil in der Rechtssache 2 AZR 342/20, abrufbar unter: https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2021&nr=25141&pos=0&anz=8&titel=Erteilung_einer_%84Datenkopie%93_nach_Art._15_Abs._3_DSGVO_

Fuhlrott, Michael, Tausende Mails in Kopie?, Beitrag auf lto.de vom 23.04.2021, abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/2-azr342-20-bag-vorbericht-auskunft-kopie-dsgvo-anspruch-arbeitnehmer/