AG Mannheim: Blog-Beitrag über erfundenen Terroranschlag ist Störung des öffentlichen Friedens

Blog-Betreiber wegen Berichts über angeblichen Terroranschlag zu 12.000 Euro Strafe verurteilt

Das Amtsgericht Mannheim hat den Betreiber von „Rheinneckarblog“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt. Das Gericht sah in dem Bericht über einen angeblichen Terroranschlag in Mannheim eine Störung des öffentlichen Friedens.

Auf seinem Blog hatte der Angeklagte im März 2018 unter einem Pseudonym von einem Terroranschlag in Mannheim berichtet. Dieser solle mit 136 Toten und 237 Verletzten der bis dato größte in Westeuropa gewesen sein. Es habe ein „Blutbad apokalyptischen Ausmaßes“ gegeben. Dieser Beitrag war im Rheinneckarblog unter der Überschrift „Nachrichten und Informationen“ zu lesen gewesen. Erst nach Überwinden einer Bezahlschranke wurde der Leser darüber aufgeklärt, dass es sich um eine frei erfundene Story handelte. Mit dieser wollte der Angeklagte nach eigenen Angaben auf eine mögliche Bedrohungslage in Deutschland aufmerksam machen und das Problem der so genannten „Fake News“ thematisieren.

Auch der Deutsche Presserat hat den Rheinneckarblog für seinen Bericht über einen angeblichen Terror-Anschlag mit der Argumentation gerügt, dass über den fiktionalen Charakter des Berichts erst hinter einer Bezahlschranke aufgeklärt wurde. Unabhängig von der Absicht, die die Redaktion mit dem erfundenen Bericht verfolgte, habe sie damit dem Ansehen der Presse massiv geschadet.

Urteil des AG Mannheim vom 7.01.2019 – AZ: 20 Cs 806 Js 10181/18

 

Quellen:

Urteil des AG Mannheim vom 7.01.2019 – AZ: 20 Cs 806 Js 10181/18

Pressemitteilung des Deutschen Presserates vom 15. Juni 2018, https://www.presserat.de/presserat/news/pressemitteilungen/datum/presserat/chronik/?cHash=a4fd54a4a4883710715a8659bad63fac&tx_contrast=1