OLG München: Facebook darf Klarnamen verlangen

Das OLG München hat in zwei Fällen entschieden, dass Facebook dazu befugt ist, seinen Nutzern den Gebrauch von Pseudonymen in ihrem Profil zu untersagen.

Oberlandesgericht München, Urteile vom 8.12.2020 – Az. 18 U 2822/19 Pre und 18 U 5493/19 Pre

Anfang Dezember 2020 hatten die Münchener Richter darüber zu entscheiden, ob es Facebook erlaubt ist, von seinen Nutzern die Angabe des Klarnamens im Profil zu verlangen. Dies hat das OLG für rechtens befunden. Die Regelung sei der AGB-Kontrolle der §§ 307 ff. BGB zugänglich und halte einer entsprechenden Überprüfung stand. Zudem liege kein Verstoß gegen das Telemediengesetz vor, da die Vorschrift des § 13 Abs. 6 S. 1 TMG im Lichte der Datenschutzgrundverordnung unionsrechtskonform ausgelegt werden müsse.

Das soziale Netzwerk hat in seinen Nutzungsbedingungen festgelegt, dass Nutzer denselben Namen verwenden sollen, den sie im täglichen Leben verwenden. Als Begründung führt Facebook an, dass damit die Gemeinschaft sicherer gemacht werde, da Personen für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden können. Dagegen haben sich zwei Nutzer gewandt, die davon ausgehen, Facebook müsse ihnen die Nutzung der Plattform unter Pseudonym gewähren. Das OLG ist jedoch der Ansicht der Beklagten gefolgt und erklärte, dass es im Rahmen der Regelung des TMG einen weiten Spielraum bei der Frage der Zumutbarkeit gebe und dass es vorliegend dem Unternehmen nicht zumutbar sei, die Verwendung von Pseudonymen zu ermöglichen.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zugelassen.

Quellen:

LTO, Facebook darf Pseudonyme verbieten, Meldung vom 08.12.2020, abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-18u282219-pre-549319-pre-facebook-klarnamenpflicht-pseudonyme-verbieten-konto-sperren/

OLG München, Urteil vom 08.12.2020 – Az. 18 U 2822/19 Pre, abrufbar unter: https://openjur.de/u/2309762.html

OLG München, Urteil vom 08.12.2020 – Az. 18 U 5493/19 Pre, abrufbar unter: https://openjur.de/u/2309767.html