Mainz Media Forum: Schutz der Privatsphäre – Ein Vergleich zwischen Common Law und europäischem Recht

Der Schutz der Privatsphäre ist insbesondere bezogen auf computergestützte Daten eines der zentralen rechtspolitischen Themen. Auf vielen verschiedenen Ebenen gibt es Bemühungen zur Verbesserung des Schutzniveaus. So auch in der Europäischen Union, wo eine Datenschutzgrundverordnung im Entstehen begriffen ist, die einheitlich für alle Mitgliedstaaten die Rechtslage neu gestalten soll.

Das »common law« hat sich lange Zeit schwer getan, den Vorgaben aus dem EU-Recht und der Europäischen Menschenrechtskonvention Genüge zu tun. Im Vereinigten Königreich gibt es auf der Grundlage der dort dominierenden Rechtsprechung immer noch erhebliche Schutzlücken, was mehrfach zu Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt hat. In anderen Commonwealth-Staaten wie etwa Australien hat der Gesetzgeber die insoweit bestehenden Schwächen des »common law« erkannt und durch »statutory law« das Schutzniveau in materiell-rechtlicher wie auch in prozessualer Hinsicht deutlich verbessert.

Die Veranstaltung hat am 08. Mai 2015 stattgefunden.

Eröffnung und BEGRÜSSUNG  

Prof. Dr. Matthias Cornils
JGU, Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und öffentliches Recht

Stellvertrender Direktor des Mainzer Medieninstituts

Diskussion

Prof. Dr. Udo Fink
Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Stellvertretender Direktor
des Mainzer Medieninstituts

Dr. Normann Witzleb
Monash University, Faculty of Law

MODERATION

Prof. Dr. Dieter Dörr
Direktor des Mainzer Medieninstituts