BKartA beendet Prüfung von „Google News Showcase“

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat sein Verfahren gegen Google/Alphabet zum Nachrichtenangebot „Google News Showcase“ abgeschlossen. Der Digitalkonzern habe Anpassungen zum Vorteil von Verlagen vorgenommen.

„Google News Showcase“ ist ein Nachrichtenangebot von Google, das Verlegern im von Google gesetzten Rahmen Möglichkeiten zur Darstellung von Verlagsinhalten gibt. Die Inhalte werden nicht aufgrund von Google-Mechanismen, sondern von Verlegern selbst ausgewählt und in der Darstellung beeinflusst.

Im Juni 2021 hatte das Bundeskartellamt ein maßgeblich auf den neuen § 19a GWB gestütztes Verfahren eingeleitet. Bereits im Dezember 2021 hatte die Behörde entschieden, dass der Technologiekonzern Alphabet und sein Tochterunternehmen Google der erweiterten Missbrauchsaufsicht durch das Kartellamt unterfallen. Den Ausführungen des BKartA-Präsidenten Andreas Mundt zufolge habe man befürchtet, dass „Google News Showcase“ vergleichbare Angebote anderer Anbieter verdrängt und teilnehmende Verlage von Google unangemessen benachteiligt werden könnten.

Google habe aber auf die Bedenken der Kartellbehörde reagiert und Anpassungen zugunsten der Verlage vorgenommen. So habe der Konzern von Plänen zur Integration von Showcase in die allgemeine Google-Suche Abstand genommen. Auch solle die Teilnahme (oder Nicht-Teilnahme) eines Verlages an Showcase sich auch künftig nicht auf das Ranking der Suchergebnisse auswirken. Google habe, so Mundt, seine Vertragspraxis so geändert, dass den Verlagen eine Geltendmachung ihres allgemeinen Presse-Leistungsschutzrechts nicht erschwert werde. Es sei sichergestellt, dass in Zukunft weitere Verlage am Angebot teilnehmen könnten.

Google habe außerdem klargestallt, dass es auch Showcase-Partnern möglich bleiben solle, ihr Leistungsschutzrecht im Übrigen kollektiv durch eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen zu lassen. Der Konzern werde auch weitere Maßnahmen umsetzen: So solle über wesentliche Rahmenbedingungen des Angebots noch deutlicher informiert werden, um auf einen diskriminierungsfreien Zugang zur Plattform hinzuwirken. Inzwischen könnten deutsche Verleger ihr Leistungsschutzrecht in Bezug auf gecrawlte Presseinhalte getrennt von einem Showcase-Vertrag lizenzieren. Etwaigen Beschwerden abgewiesener Verlage werde das Bundeskartellamt weiter nachgehen.

Auch hatten in diesem Zusammenhang eine Verwertungsgesellschaft und drei Verlegerverbände weitere Vorwürfe gegen Google vorgetragen, die sich vor allem auf die Frage einer angemessenen Vergütung für die von Google verwendeten Verlagserzeugnisse aus dem Presse-Leistungsschutzrecht bezogen. Aus Ermessensgründen sehe das BKartA aber bis auf Weiteres von einer eingehenden Prüfung ab. Der Digitalkonzern sei bereits dazu bewegt worden, der Verwertungsgesellschaft Corint Media eine Vergütung für das Leistungsschutzrecht anzubieten. Bezüglich der Angemessenheit der Vergütungshöhe sehe das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) ein spezielles Schiedsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt vor. Dieses wurde von den Parteien zwischenzeitlich auch angestrengt.

 

Quellen

Bundeskartellamt, Pressemitteilung vom 21. Dezember 2022, abrufbar unter:
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Pressemitteilungen/2022/21_12_2022_Google_News_Showcase.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Beck-aktuell, Bundeskartellamt stellt Google-Prüfung zu Verlags-Urheberrecht ein, Meldung vom 21. Dezember 2022, abrufbar unter:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bundeskartellamt-stellt-google-pruefung-zu-verlags-urheberrecht-ein