VG Karlsruhe: Pressearbeit des BVerfG rechtmäßig

Das BVerfG darf bestimmten Medienvertretern eine Pressemitteilung schon am Vorabend der jeweiligen Entscheidungsveröffentlichung zugänglich machen. Die entsprechende Klage der AfD wurde abgewiesen.

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 26. August 2022 – 3 K 606/21.

Der AfD-Bundesverband wollte feststellen lassen, dass die vertrauliche Herausgabe von Vorabinformationen an Vollmitglieder der Justizpressekonferenz die Partei in ihren Rechten verletzt. Als Verfahrensbeteiligte, die den Ausgang erst bei Urteilsverkündung erfuhr, sah sie sich den betreffenden Journalistinnen und Journalisten gegenüber im Nachteil. Zudem hielt die AfD die Veröffentlichungspraxis für eine unzulässige Verzerrung des politischen Wettbewerbs. Im konkreten Fall ging es um ein Urteil aus dem Juni 2020 im Rahmen einer Klage gegen den damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer von der CSU.

Vollmitglieder der Justizpressekonferenz (JPK) können sich die Pressemitteilung zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Vorabend an der Gerichtspforte als Papierausdruck abholen. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sie sich, den Inhalt bis zur Verkündung vertraulich zu behandeln und erst parallel zu veröffentlichen. Mitglied der JPK kann laut Satzung werden, wer hauptberuflich als Journalist tätig ist und ständig über die Rechtsprechung der obersten Gerichte sowie über Fragen der Rechts- und Justizpolitik berichtet. Derzeit hat die Justizpressekonferenz knapp 40 Mitglieder. Das BVerfG will Journalistinnen und Journalisten durch die Vorabinformation die Gelegenheit geben, die häufig umfangreichen und komplexen Pressemitteilungen in Ruhe lesen und verstehen zu können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Quellen

Beck-aktuell, AfD-Klage wegen Pressearbeit des Bundesverfassungsgerichts erfolglos, Meldung vom 26.08.2022, abrufbar unter: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-karlsruhe-afd-klage-wegen-pressearbeit-des-bundesverfassungsgerichts-erfolglos

Legal Tribune Online, AfD scheitert in Karlsruhe gegen Karlsruhe, Meldung vom 26.08.2022, abrufbar unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-karlsruhe-3k60621-afd-erfolglos-mit-klage-gegen-pressearbeit-bverfg/