8. Brüsseler Mediengespräch: Europäisches Telekommunikationrecht im Wandel – Gefahr oder Chance für die Medienvielfalt?
8. Brüsseler Mediengespräch: Europäisches Telekommunikationrecht im Wandel – Gefahr oder Chance für die Medienvielfalt?
Die Reform des EU-Regulierungsrahmens für elektronische Kommunikation steht an; bis 2010 soll sie vollständig umgesetzt sein. Nach den Vorstellungen der Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, wird sie die vollständige Marktöffnung im Bereich elektronischer Kommunikation bringen. Die Europäische Kommission verspricht sich von dieser Marktöffnung technologische Innovation, Effizienzen und Vorteile für die europäischen Verbraucher. Während die Konvergenz der Plattformen voranschreitet, soll der Handel mit Frequenzen auf dem offenen Markt durch das freie Spiel von Angebot und Nachfrage für größere Auswahl im Interesse der Verbraucher und sinkende Preise sorgen. “Service neutrality” und “technology neutrality” sind die neuen Schlagworte der Deregulierung. Frequenzknappheit soll in Zukunft kein Hindernis mehr für die Entwicklung neuer Angebote und Technologien sein.
Dieser marktwirtschaftliche Ansatz stößt sowohl bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie auch bei den Privaten auf Widerstand. So würden aus deren Sicht die Rundfunkordnungen der Mitgliedstaaten unterlaufen, wenn rein wirtschaftliche Grundsätze die Vergabe von Funkfrequenzen bestimmten. Damit sei die Vielfaltsicherung gefährdet. Es sei zudem widersprüchlich, den Rundfunk einerseits in der Fernsehrichtlinie als Kulturgut anzusehen, andererseits aber seine Verbreitungsgrundlage in Frage zu stellen, indem Funkfrequenzen in Zukunft auf einem freien Markt gehandelt werden sollten. Darüber hinaus müsse schon aus Gründen der Subsidiarität die Regelung des Rundfunks Sache der Mitgliedstaaten bleiben. Die deutschen Bundesländer wollen Grundprinzipien der UNESCO wie die Sicherung des freien Informationsflusses, Medienpluralität und kulturelle Vielfalt auch bei der Regulierung der Frequenzvergabe berücksichtigt sehen. Anderenfalls wären kulturelle Wertentscheidungen der Mitgliedstaaten gefährdet.
Kommt die “digitale Dividende”? Brauchen wir Must-Carry-Verpflichtungen? Wird sich ein echter Wettbewerb der Plattformen einstellen oder muss Regulierung sektorspezifisch bleiben? Bringt die geplante Deregulierung mehr Wettbewerb, oder geht uns mit den Funkfrequenzen der “Rohstoff der Informationsgesellschaft” aus? Über diese und andere Fragen zur Überarbeitung des Telekommunikations-Rechtsrahmens wollen wir mit Ihnen diskutieren.
Die Veranstaltung hat am 03. Dezember 2007 stattgefunden.