Meinungsfreiheit versus Jugendschutz im Internet 

Regulierungsanspruch und Wirklichkeit im nationalen & europäischen Recht 

Freier – grenzüberschreitender – Informations- und Kommunikationsfluss ist Kennzeichen und Vorteil des Internet. Während in Presse oder Rundfunk die Entscheidung über Inhalte den Redaktionen vorbehalten bleibt, gibt das Internet jedem Einzelnen die Möglichkeit, eigene Inhalte ungehindert zu verbreiten.

Die Zunahme von jugendgefährdenden Inhalten, Gewalt und Kinderpornografie zeigt aber auch die negativen Aspekte einer leicht durchzuführenden und vor allem anonym möglichen Veröffentlichung. Eine europäische Studie kam zu dem Ergebnis, dass jedes fünfte Kind bei der Nutzung des Internet auf schädliche und illegale Inhalte stößt. Insbesondere die bei Jugendlichen stark frequentierten Chat Rooms und Foren sind auch Anlaufstelle für Nutzer mit unseriösen Interessen geworden.

Die Medien Internet und Handy nehmen im heutigen Alltag von Kindern und Jugendlichen neben dem Rundfunk eine immer wichtigere Rolle ein. Umso wichtiger ist es sicherzustellen, dass durch ihre Nutzung kein Schaden angerichtet wird. Fraglich ist, ob der derzeitige Rechtsrahmen geeignet und ausreichend ist, um eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch schädliche Inhalte wirksam zu verhindern.

Während die deutschen Jugendmedienschutzbestimmungen der Konvergenz der Medien bereits Rechnung tragen und Inhalte in einem Regelungswerk für alle elektronischen Medien regeln, werden auf europäischer Ebene die relevanten Inhalte bisher lediglich in der Fernsehrichtlinie für das Fernsehen erfasst. Mit Überarbeitung der Fernsehrichtlinie soll diese in eine Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste umgewandelt werden und damit auch für andere elektronische Angebote Geltung erlangen, wenn und soweit das bewegte Bild im Vordergrund steht. Die Europäische Union will damit im Kampf gegen Kinderpornografie auch den Jugendschutz im Internet verstärken. Fraglich ist aber, ob die aktuellen Vorschläge zur Änderung der Fernsehrichtlinie besseren Schutz versprechen oder eher neue Probleme aufwerfen.

Über heutige und zukünftige Probleme sowie Lösungswege für den Jugendmedienschutz im Internet in Deutschland, Belgien und auf europäischer Ebene wollen wir gerne mit Ihnen diskutieren.

Die Veranstaltung hat am 28. November 2006 stattgefunden.

ERÖFFNUNG und BEGRÜSSUNG  

Professor Dr. Dieter Dörr
Direktor des Mainzer Medieninstituts, 
Universitätsprofessor am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 

Vortrag: Zur Rechtslage in Deutschland und Europa 

Professor Dr. Johannes Kreile
Rechtsanwalt und Geschäftsführender Justitiar des Bundesverbandes Deutscher Fernsehproduzenten

Diskussion

Die deutsche Praxis   

Joachim von Gottberg
Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen

DIE belgische PRAXIS 

Karl-Heinz Lambertz
Ministerpräsident der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

Antworten aus Sicht des Europäischen Parlaments  

Ruth Hieronymi, MdEP
Berichterstatterin zur Revision der EU-Fernsehrichtlinie

MODERATION

Professor Dr. Dieter Dörr