Staatsferne und Vielfalt 
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zusammensetzung der Aufsichtsgremien und seine Folgen 

Am 25. März 2014 verkündete das Bundesverfassungsgericht seine lang erwartete Entscheidung zum ZDF-Staatsvertrag. Konkret hatten die Richter zu beurteilen, ob die darin festgelegte Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats und des Verwaltungsrats mit der Rundfunkfreiheit und dem Gebot der Staatsferne zu vereinbaren ist. Stein des Anstoßes war die 2009 gescheiterte Wiederberufung des damaligen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender, die der ZDF-Verwaltungsrat verhindert hatte. Kritiker führten die Entscheidung auf die staats- und politiknahe Besetzung des Gremiums zurück.

Das Bundesverfassungsgericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Zusammensetzung der ZDF-Gremien mit dem Gebot der Staatsferne des Rundfunks nicht zu vereinbaren ist. In diesem Zusammenhang hat es nicht nur den Anteil der staatlichen und staatsnahen Vertreter begrenzt, sondern auch die umstrittene Frage geklärt, welche Mitglieder dem Staat zuzurechnen sind. Es hat den Ländern aufgegeben, bis zum 30. Juni 2015 den Staatsvertrag in einer Weise zu ändern, die den verfassungsrechtlichen Ansprüchen gerecht wird. Für diese Neuregelung haben die Karlsruher Richter eine Reihe von weiteren Vorgaben entwickelt, aber dem Gesetzgeber auch einen gewissen Gestaltungsspielraum eingeräumt.

Diskutieren Sie mit uns über die sich aus dem Urteil ergebenden Konsequenzen im Rahmen unseres 14. Mainzer Mediengesprächs, zu dem wir Sie herzlich einladen!

Die Veranstaltung hat am 12. Mai 2014 stattgefunden.

Eröffnung und BEGRÜSSUNG  

Professor Dr. Udo Fink          
Prodekan des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes 
Gutenberg-Universität Mainz, stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts


DISKUSSION

Staatssekretärin Jacqueline Kraege
Chefin der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz 

Peter Weber 
Justitiar des Zweiten Deutschen Fernsehens 

Dr. Werner Hahn 
Justitiar des Norddeutschen Rundfunks 

Professor Dr. Christian von Coelln
Universität zu Köln

Dr. Susanne Pfab 
Geschäftsführerin der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz

MODERATION

Professor Dr. Matthias Cornils
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts