12. Brüsseler Mediengespräch: Das ungarische Mediengesetz und die Staatsferne aus europäischer Sicht

Dass Journalisten in Ungarn seit Jahresbeginn die Pflicht zur “ausgewogenen Berichterstattung” haben, erscheint für sich genommen der Demokratie, die auf die umfassend informierten Bürgerinnen und Bürger zweifellos angewiesen ist, keineswegs abträglich. Gleichwohl hat sich der ungarische Gesetzgeber mit seinem neuen Mediengesetz in den Fokus internationaler Kritik begeben. Nicht etwa wegen der Pflicht zur Ausgewogenheit an sich, die lediglich der Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste geschuldet ist. Vielmehr steht sie im Zusammenhang mit der für die Demokratie nicht minder bedeutenden Frage, wer eigentlich bestimmt, was unter “ausgewogener Berichterstattung” zu verstehen ist. Mit dem Medienrat – so die Kritiker – liege die Deutungshoheit hierüber bei einem Gremium, das über eine hinreichende Unabhängigkeit zur staatlichen Macht nicht verfüge.

Auf die Initiative der EU-Kommission hin wurde das ungarische Mediengesetz in einigen Punkten entschärft und der zwischen Ungarn und der Kommission schwelende Konflikt vorerst beigelegt. Dem Europäischen Parlament dagegen gehen die Beanstandungen der Kommission und die entsprechenden Änderungen des Gesetzes nicht weit genug. In einer Entschließung fordert es eine umfassende Prüfung seiner Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union.

Doch welche konkreten Vorgaben stellt das EU-Recht an die Medienregulierung seiner Mitgliedstaaten? Wie steht es in Europa um das Prinzip der Staatsferne der Medien? Und an welchen rechtlichen Maßstäben lassen sich mitgliedstaatliche Regelungswerke wie das ungarische Mediengesetz überhaupt messen?

Über diese Fragen möchten wir mit Ihnen und unseren Experten auf dem Podium im Rahmen unseres 12. Brüsseler Mediengesprächs diskutieren. Hierzu sind Sie herzlich eingeladen!

Die Veranstaltung hat am 18. Oktober 2011 in Deutsch und Englisch (Simultanübersetzung) stattgefunden.

BEGRÜSSUNG  

Staatssekretär Martin Stadelmaier
Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
(Vorsitzland der Rundfunkkommission der deutschen Länder)
Vorsitzender des Mainzer Medieninstituts e. V.

Einführung

Professor Dr. Matthias Cornils
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts

Diskussion

Kinga Göncz
Mitglied des Europäischen Parlaments (S&D)
Ungarische Außenministerin a. D.

Dr. Harald E. Trettenbrein
Europäische Kommission
Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien

Dr. Levente Nyakas
Abteilungsleiter des Instituts für Medienwissenschaft / Medienrat / NMHH

Michael Ridder
Redakteur, epd-medien

Dr. Zoltán Nádasdy
Rechtsanwalt, Noerr & Partner, Budapest

MODERATION

Steffen Janich
Rechtsanwalt
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Mainzer Medieninstitut