11. Mainzer Mediengespräch: Der Fall Kachelmann und die Medien

Im Zweifel für den Angeklagten. An diesen zentralen Grundsatz unseres Strafprozessrechts ist die deutsche Justiz gebunden. Was aber gilt für die Medien? Nicht selten ist ihr Urteil verkündet, lange bevor der Prozess begonnen hat, und im Unterschied zum Richterspruch lassen sich seine Folgen nicht etwa im Wege der Revision ungeschehen machen. Das Medienurteil ist im Bewusstsein der interessierten Öffentlichkeit verhaftet und hinterlässt dort seine Spuren.

Die Stimmung der Medien beeinflusst aber nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch das Strafverfahren selbst. Weder Richter und Staatsanwälte, noch die Verteidiger sind einfach nur Organe der Rechtspflege, wie das Gesetz es vorsieht, sondern sie sind Menschen in schwarzer Robe, an denen öffentliche Kritik nicht einfach abprallt. Unter noch stärkerem Medieneinfluss stehen die Zeugen, für die eine Gerichtsverhandlung in aller Regel nicht zur täglichen Routine gehört. Wie sehr die Medien einen Strafprozess und sein Ergebnis beeinflussen können, ist inzwischen durch eine Untersuchung der Universität Mainz empirisch belegt.

Diese Probleme der Gerichtsberichterstattung sind in der jüngeren Vergangenheit selten so deutlich zu Tage getreten wie im Fall Kachelmann. Der Fall ist nicht einfach ein Prozess, in dem es um den Vorwurf der Vergewaltigung geht, er ist ein Medienspektakel, bei dem das Mannheimer Landgericht nur noch ein Nebenschauplatz zu sein scheint. Ermittlungsakten, Zeugenaussagen und Gutachten werden veröffentlicht und interpretiert, lange bevor sie vor Gericht zur Sprache kommen.

Was richtet der Journalismus an, was richtet er aus? Und wo liegen seine rechtlichen Grenzen bei der Berichterstattung über Gerichtsverfahren? Über dieses Thema möchten wir mit Ihnen und unseren Experten aus Wissenschaft, Justiz und Medienpraxis im Rahmen unseres 11. Mainzer Mediengesprächs diskutieren. Hierzu sind Sie herzlich eingeladen!

Die Veranstaltung hat am 06. Juni 2011 stattgefunden.

Eröffnung und Begrüssung

Professor Dr. Andreas Roth
Prodekan des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Staatssekretär Martin Stadelmaier
Vorsitzender des Mainzer Medieninstituts e.V. 

Geschichte der Gerichtsberichterstattung

Bernhard Töpper
Rechtsanwalt und Fernsehjournalist, ehemaliger Leiter der ZDF-Redaktion Recht und Justiz

Diskussion

Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel
Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Dortmund

Dr. Frank Bräutigam
ARD-Rechtsexperte, Leiter der Redaktion Recht und Justiz des Südwestrundfunks

Dr. Reinhard Müller
Politische Redaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

Professor Dr. Christian Russ
Rechtsanwalt und Notar

Moderation

Professor Axel Buchholz