1. Brüsseler Mediengespräch: EU-Medienfreiheit – Kommunikationsgrundrecht oder Unternehmerfreiheit?
1. Brüsseler Mediengespräch: EU-Medienfreiheit – Kommunikationsgrundrecht oder Unternehmerfreiheit?
Das Land Rheinland-Pfalz eröffnete in Zusammenarbeit mit dem Mainzer Medieninstitut am 11. Oktober 2000 das “1. Brüsseler Mediengespräch”. Eingeleitet durch einen wissenschaftlichen Vortrag erörterten hochrangige Vertreter der deutschen Medienlandschaft im Rahmen einer Podiumsdiskussion das Spannungsverhältnis zwischen dem deutschen Grundrecht auf Rundfunkfreiheit und einem europäischen Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit. Der zweite Teil des Brüsseler Mediengesprächs beleuchtete die Problematik einer EU-Medienfreiheit aus europäischer Sicht. Dazu diskutierten Vertreter der Gemeinschaftsorgane über den Stand der Beratung im Konvent und die Perspektiven einer EU-Medienfreiheit.
Hintergrund: Am Anfang des neuen Jahrtausends steht der Europäischen Union nicht nur eine geographische Erweiterung bevor, sie rüstet sich vielmehr auch in ihrer inneren Verfassung für die gestiegenen Herausforderungen an eine supranationale Gemeinschaft einzigartigen Zuschnitts an der Schwelle des beginnenden Informationszeitalters.
Dabei stellt die Grundrechtscharta der Europäischen Union ein sehr anspruchsvolles und zentrales Vorhaben dar. Das Anliegen, auch die Gemeinschaft ausdrücklich an durchsetzbare Grundrechte zu binden, ist im Prinzip unumstritten. Allerdings gibt es erhebliche Divergenzen – sowohl in inhaltlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die Verbindlichkeit und Justitiabilität – bei der Frage, wie eine solche Bindung auszugestalten ist. Auch gilt es, Kollisionen zwischen einer EU-Grundrechtscharta und den Grundrechtskatalogen in den Verfassungen der Mitgliedsstaaten zu vermeiden.
Das Land Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der Rundfunkkommission und das Mainzer Medieninstitut gaben mit dieser Veranstaltung am Beispiel der Medienfreiheit Gelegenheit, sowohl auf Expertenebene als auch aus politischer Sicht über ein Grundrecht zu diskutieren, das für die Entwicklung der Medienlandschaft in einem dualen Rundfunksystem von zentraler Bedeutung ist.
Die Veranstaltung hat am 11. Oktober 2000 stattgefunden.
ERÖFFNUNG UND BEGRÜSSUNG
Professor Dr. Dieter Dörr
Direktor des Mainzer Medieninstituts,
Universitätsprofessor am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
VORTRAG: Das Spannungsverhältnis zwischen dem deutschen Grundrecht auf Rundfunkfreiheit und einem Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit
Professor Dr. Martin Stock
Universität Bielefeld
DISKUSSION
Professor Peter Voß
Intendant des Südwestrundfunks
Dr. Norbert Schneider
Direktor der Landesmedienanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen
Nicole Agudo y Berbel
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation
STAND der Beratung im Konvent: DISKUSSION
Patrick Weinheimer
Generaldirektion für Bildung und Kultur der EU-Kommission
Karin Junker
Mitglied des europäischen Parlaments
Dr. Hans-Dieter Drewitz
Staatskanzlei Mainz
MODERATION
Maria von Welser
Fernsehjournalistin