​Professor Dr. Johannes Kreile

​Foto: © Michael Kretzer

Rechtsanwalt
Noerr LLP, München

Kurse: Film- und Fernsehvertragsrecht

Homepage: www.noerr.com

Prof. Dr. Johannes Kreile, geb. 10.03.1958 in München, hat nach dem Studium der Juristerei, Betriebswirtschaft und Theaterwissenschaft im Sommer 1983 das erste sowie im Herbst 1986 das zweite Staatsexamen in München absolviert.

Die Promotion zum Dr. jur. erfolgte in München bei Prof. Dr. Peter Lerche und Prof. Dr. Rupert Scholz mit dem Thema "Kompetenz und kooperativer Föderalismus beim Kabel- und Satellitenrundfunk".

Seit Januar 1987 ist Prof. Dr. Kreile als Rechtsanwalt in München zugelassen, zunächst als Partner bei Gaedertz Rechtsanwälte, seit 01.03.2001 als Partner bei Nörr Stiefenhofer Lutz. Schwerpunkte sind die Bereiche des Medien- und Urheberrechts. Zu den beruflichen Tätigkeiten gehört die des Geschäftsführenden Justitiars des Bundesverbandes Deutscher Fernsehproduzenten e.V., des Geschäftsführers der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH und des Justitiars des Verbandes der Deutschen Konzertdirektionen e.V. Kreile ist Mitglied im Verwaltungsrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und Mitglied des Vergabeausschusses des FilmFernsehFonds Bayern (FFF).

Neben zahlreichen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften zu medien- und filmwirtschaftlichen Themen ist Kreile Mitherausgeber des Kommentars zum Rundfunkstaatsvertrag sowie Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, der im Jehle Rehm Verlag erschienen ist. Weiterhin ist er Verfasser des medienrechtlichen Teils des Handbuchs "Recht im Internet", Mitherausgeber der Schriftenreihe zum Medienrecht, Medienproduktion und Medienökonomie sowie Mitkommentator des UWG-Kommentars von Fezer. Kreile ist im wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht sowie Kommunikation & Recht tätig.

An der Hochschule für Fernsehen und Film lehrt er seit 1988 als Lehrbeauftragter im Bereich Produktion und Medienwirtschaft für die Bereiche Urheber-, Medien- und Arbeitsrecht. Seit März 1996 ist er Honorarprofessor an dieser Hochschule.

Des weiteren erfolgt eine Lehrtätigkeit an der Bayerischen Akademie für Werbung und Marketing sowie der Bayerischen Akademie für Fernsehen.
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