Obwohl bereits seit fast anderthalb Jahren der Entwurf eines Europaratsübereinkommens über grenzüberschreitende audiovisuelle Mediendienste vorliegt, der das bisherige Fernsehübereinkommen an die AVMD-Richtlinie angleichen soll, ist den Vertragsstaaten des Europarates bis heute kein Text zur Ratifikation vorgelegt worden. Dies liegt insbesondere an der Beantwortung folgender Fragen: Haben die Mitgliedstaaten noch die Kompetenz zum Abschluss eines neuen Europaratsübereinkommens oder ist es Sache der Europäischen Union, eine Harmonisierung mit der AVMD-Richtlinie herbeizuführen? Die Kommission hat hierzu dezidiert die Auffassung vertreten, dass der Abschluss eines neuen Übereinkommens aufgrund der erfolgten Harmonisierung durch die AVMDRichtlinie nicht länger in die Abschlusskompetenz der Mitgliedstaaten fällt. Sollte nicht auch der Inhalt des neuen Übereinkommens grundlegend geändert werden? In der Bundesrepublik Deutschland ist angedacht worden, zukünftig lediglich Grundprinzipien grenzüberschreitender audiovisueller Mediendienste festzuschreiben. Über diese Fragen sowie mögliche Lösungswege wollen wir gerne mit Ihnen diskutieren.
Professor Dr. Dieter Dörr
Direktor des Mainzer Medieninstituts
Professor Dr. Udo Fink
Stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts
Marc Jan Eumann
Staatssekretär für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien,
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Professor Dr. Udo Fink
Jan Kleijssen (angefragt)
Leiter der Abteilung für Normsetzung im Europarat
Dr. Michael R. Kogler
Bundeskanzleramt Österreich,
Stellvertretender Vorsitzender des Ständigen Ausschusses für
grenzüberschreitendes Fernsehen des Europarates
Dr. Harald E. Trettenbrein
Europäische Kommission,
Generaldirektion für Informationsgesellschaft und Medien
Professor Dr. Matthias Cornils
Stellvertretender Direktor des Mainzer Medieninstituts
Simultanübersetzung Deutsch/Englisch