Der Weiterbildungsstudiengang "Medienrecht" (LL.M.)

Ein Ausbildungsangebot mit interdisziplinärem Zuschnitt

 

Seit dem Wintersemester 2007/08 auch
Fachanwaltslehrgang für Urheber- und Medienrecht

 

 

Der Weiterbildungsstudiengang ist
von der ZEvA akkreditiert.

 

 

 

Wichtiger Hinweis: Für das kommende Studienjahr (Beginn: Oktober 2010) sind noch wenige Restplätze frei. Interessenten werden gebeten, sich an das Sekretariat des Mainzer Medieninstituts zu wenden.

Die wichtigsten Informationen zum Weiterbildungsstudiengang "Medienrecht" (LL.M.) stehen auch in unserem Flyer, den Sie sich als pdf ansehen können.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Im April 2006 wurde durch Änderung der Fachanwaltsordnung die Fachanwaltsbezeichnung für Medien- und Urheberrecht neu zugelassen. Ab dem Wintersemester 2007/08 wird im Rahmen des Weiterbildungsstudiengangs Medienrecht auch ein anwaltsspezifischer Fachlehrgang angeboten. Dieser umfasst alle nach § 14 j FAO erforderlichen theoretischen Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht.

 
Studienprogramm Adressaten Ablauf Abschluss Inhalte Dozenten FAQ

 

Studienprogramm:

Der Masterstudiengang baut auf der allgemeinen juristischen Ausbildung auf und vermittelt vertiefte Kenntnisse auf dem Spezialgebiet des Medienrechts im weitesten Sinne. Das Studium beinhaltet neben den Grundlagen in den wichtigsten Bereichen des Medienrechts auch Einblicke in Randbereiche und behält den Praxisbezug immer im Auge. Dabei werden auch kommunikations- und politikwissenschaftliche sowie journalistische und publizistische Aspekte in den Studiengang integriert. Der Zweck des Studienganges bestimmt dessen Aufbau. Die Unterteilung in Pflicht- und Wahlpflichtkurse garantiert eine umfassende Ausbildung und ermöglicht daneben individuelle Schwerpunktsetzung.

 

Adressaten:

Der Weiterbildungsstudiengang richtet sich vor allem an Absolventen der rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten, die Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Medienrechts erwerben oder vertiefen wollen. Auch Berufstätigen, die bereits seit einigen Jahren im Medienbereich tätig sind, bietet der Studiengang eine Aktualisierung ihres Wissens auf dem sich ständig wandelnden und fortentwickelnden Rechtsgebiet. Schon als Referendar im Vorbereitungsdienst ist eine Teilnahme am Studiengang möglich.

 

 

Ablauf:

Der Weiterbildungsstudiengang kann jeweils zum Wintersemester begonnen werden und dauert mindestens zwei Semester. Es müssen alle Pflichtkurse (18 credits) , eine bestimmte Anzahl an Wahlkursen (21 credits) sowie ein Seminar (6 credits) belegt und bestanden werden. Es besteht die Möglichkeit, die Studiendauer flexibel zu verlängern und das Studienpensum in drei oder vier Semestern abzuleisten. Dies erlaubt es insbesondere Berufstätigen und Referendaren, den Weiterbildungs­studiengang auch begleitend neben einer anderen Tätigkeit zu absolvieren.

Dementsprechend werden die Lehrveranstaltungen zum größten Teil in Blockveranstaltungen abgehalten und finden hauptsächlich freitags und samstags, teilweise auch donnerstags (nachmittags/ abends, nur Wahlkurse) statt. Jede Lehrveranstaltung endet mit einer Prüfung. Am Ende ist eine Masterarbeit zu schreiben (Bearbeitungszeit drei Monate).

Stundenplan vom Wintersemester 2008/09 als pdf

 

 

Studienabschluss:

Im Laufe des Studiums muss eine gewisse Anzahl an credit-points erreicht werden. Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer mindestens 45 credit-points erworben hat. Die Masterarbeit besteht aus der Anfertigung einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet des Medienrechts und geht mit 15 credit-points in die Endnote ein. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate.

Das Endergebnis des Studiums ergibt sich aus den Ergebnissen der Leistungsüberprüfungen und dem Ergebnis der Masterarbeit.

Nach erfolgreich absolviertem Studium wird der akademische Grad eines "Master of Laws" (LL.M.) verliehen.

 

 

Studieninhalte:

Pflichtmodule (zugleich nachzuweisende Kenntnisse gem. § 14 j FAO)
Medienrecht I: Grundlagen
Grundlagen
Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen
Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung
Recht der Wort- und Bildberichterstattung

Medienrecht 2: Recht der elektronischen Medien
Rundfunkrecht
Telemedien, Internetrecht
Telekommunikationsrecht
Wettbewerbs- und Werberecht

Urheberrecht und Titelschutz
Urheberrecht (einschließlich Recht der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, Internationale Urheberrechtsabkommen)
Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht
Film- und Fernsehvertragsrecht
Titelschutz und Markenrecht



Wahlmodule
Europäisches Medienrecht (SS)
Internationales Medienrecht (SS)
Rechtsvergleichung: Introduction to the media law of the U.S. (SS)

Medienverfassungsrecht (WS)
Medienarbeitsrecht (WS)
Medienstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht ( SS)
Technische Grundlagen (WS)
Einführung in den Journalismus (SS)
Mediengeschichte (WS)
Medienforschung (SS)
Medienmanagement (WS)
Medienpolitik (SS)
Medienanalyse (WS)
Kartellrecht (SS)

Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Presserecht (SS)
Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Rundfunkrecht (SS)
Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Urheberrecht (SS)
Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Internetrecht (SS)

Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Telekommunikationsrecht (SS)

Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Markenrecht (SS)



Seminare und weitere vertiefende Kurse

zu verschiedenen Bereichen des Medienrechts
(z.B. Medienökonomie; Fernsehjournalismus; Konvergenz der Medien, Sportrechte usw.)

 

 

 

Dozenten:

Die Lehrveranstaltungen werden von Professoren der Universität Mainz sowie von auswärtigen Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis, u.a. von öffentlich-rechtlichen sowie privaten Rundfunkveranstaltern, Landesmedienanstalten, Justiz, Anwaltschaft und Kabelnetzbetreibern sowie von Professoren und Anwälten aus dem Ausland (teilweise in Englisch) durchgeführt. Die Dozenten werden unter einer eigenen Registerkarte ausführlich vorgestellt.

 

 

FAQ:

Wie kann ich mir das Studium einteilen?

Alle Kurse des Weiterbildungsstudiengangs werden im regelmäßigen Turnus entweder im Winter- oder im Sommersemester angeboten, so dass man bei flexibler Verlängerung des Studiums um ein oder zwei Semester jeweils die Kurse nachholen kann, die man im ersten Studienjahr nicht besuchen konnte oder wollte. Sollten Kurse nicht bestanden werden, können diese gegebenenfalls auch noch in einem fünften oder sechsten Semester (je nach Angebot) wiederholt werden. Der Doppelbelastung durch Berufstätigkeit und Studium wird dadurch Rechnung getragen. Jeder kann selbst entscheiden, wie lange das Studium dauern soll und nach seinen individuellen Möglichkeiten die Kurse über verschiedene Semester verteilen.

 

Welche Arbeitsmittel stehen mir zur Verfügung?

Ausführliches Lehrmaterial wird ausgegeben. Darüber hinaus stehen den Studenten des Weiterbildungsstudiengangs als ordentlich eingeschriebenen Studenten der Universität Mainz alle Universitätsangebote, wie z.B. die rechtswissenschaftliche Abteilung der Fachbibliothek mit über 210.000 Büchern, 800 Periodika und online-Zeitschriften, sowie der Cip-Pool der Juristischen Fakultät zur Verfügung.

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Grundgebühr für das Studium, d.h. für die ersten beiden Semester beträgt 1900,-- € pro Semester. Für jedes weitere Semester wird eine Gebühr von 950,-- € erhoben. Die Prüfungsgebühr für die Masterarbeit beträgt 500.-- €.

 

Welche wissenschaftlichen Aktivitäten bestehen am Mainzer Medieninstitut?

Neben laufenden Gutachten und Publikationen, in denen die Mitarbeiter des Mainzer Medieninstituts zu aktuellen Fragen des Medienrechts Stellung nehmen, veranstaltet das Mainzer Medieninstitut regelmäßig in Mainz und Brüssel Foren und Mediengespräche zu nationalen und internationalen Themen des Medienrechts, zu denen die Studenten des Weiterbildungsstudiengangs ebenso wie Praktiker und Wissenschaftler aus dem Medienbereich eingeladen sind. In einer Schriftenreihe, die vom Direktor des Mainzer Medieninstituts herausgegeben wird, werden aktuelle Themen des Medienrechts veröffentlicht. Damit profitieren die Studenten des Weiterbildungsstudiengangs direkt von der Aufarbeitung praxisnaher und aktueller Themen des Medienrechts.

 
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