Rolf Schwartmann

Band 44
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Die Beteiligung von Presseunternehmen am Rundfunk
Presseunternehmen mit marktbeherrschender Stellung dürfen nach dem nordrhein-westfälischen Medienrecht keinen beherrschenden Einfluss auf Rundfunkveranstalter ausüben. Das Maß der Beteiligung von Presseunternehmen am Rundfunk unterlag bisher einer Einzelfallentscheidung der Landesanstalt für Medien. Der Gesetzgeber in NRW hat die entsprechende Regelung nunmehr konkretisiert. Das hier abgedruckte Gutachten wurde im Vorfeld der Novellierung des Landesmedienrechts NRW im Auftrag des Ministers für Bundesan-gelegenheiten, Europa und Medien angefertigt. Es beschreibt unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen rechtliche Möglichkeiten zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht bei Beteiligungen von Presseunternehmen am Rundfunk. Zugleich werden Handlungsmöglichkeiten des Gesetzgebers ausgelotet und Lösungsmodelle ausgearbeitet. |
Harald Bretschneider

Band 43
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Bewertung crossmedialer Verflechtungen im Medienkonzentrationsrecht
Das nationale Medienkonzentrationskontrollrecht bewegt sich in einem
Spannungsfeld, in dessen Rahmen im Wesentlichen zwei Positionen miteinander
konkurrieren: die publizistische Vielfalt und die nationale Medienwirtschaft.
Diese Arbeit befasst sich mit der zentralen Forschungsfrage, wie sich die beiden
EU-Mitgliedstaaten Deutschland und Großbritannien in diesem Spannungsfeld bewegen und inwiefern ihre nationalen gesetzlichen Regelungen den mannigfaltigen Anforderungen einer modernen Medienlandschaft gerecht werden. Des Weiteren wird aufgezeigt, welche Vorteile in einer europäischen Lösung zu sehen sein könnten und wie eine solche sinnvollerweise ausgestaltet sein müsste.
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Caroline Hahn

Band 42
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Die Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten existieren in Deutschland seit gut 60 Jahren. Ihre noch heute gültige binnenplurale Organisationsform besteht im Wesentlichen seit ihrer Gründung fort. Dies obwohl gegen das damit verbundene Aufsichtssystem von Beginn an Einwände bestanden. Ist das bestehende Aufsichtssystem noch zeitgemäß? Können die Gremien ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen? Können sie den neuen Herausforderungen des Dreistufentestverfahrens gerecht werden? Ist der Einfluss des Staates in den Gremien hinnehmbar? Stellt sich die Aufsichtspraxis der ARD noch als zukunftsweisend dar? All diesen Problemfeldern widmet sich die Arbeit, die mit einem Reformmodell für die Praxis Antworten gibt.
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Marco Rau

Band 41
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Die Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Streitigkeiten um Internetdomains beschäftigen seit Jahren nicht nur staatliche Gerichte. Die Struktur des Web hat die Lösung von Domainnamenskonflikten durch außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren begünstigt. Die Arbeit untersucht den Streitschlichtungsmechanismus der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) für generische Top-Level-Domains (gTLDs). Die rechtliche Verbindlichkeit der hierzu weltweit angewandten UDRP Schiedsregeln (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) gründet sich nur auf deren zivilvertragliche Geltung. Die rechtsvergleichende Analyse des Rechtsbildungsprozesses dieses globalen Zivilrechtsregimes bildet den Kern der Abhandlung, dabei werden Unterschiede bei der Auslegung der UDRP durch die akkreditierten Schiedsgerichte evaluiert. Schließlich wird die UDRP Schiedspraxis neben die des Streitbeilegungsverfahrens für .eu-Domains gestellt und die Übertragbarkeit dieser Regulierung auf andere Bereiche der Ressource Internet behandelt.
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Carola Drechsler

Band 40
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Europäische Förderung audiovisueller Medien zwischen Welthandel und Anspruch auf kulturelle Vielfalt
Gegenstand der Untersuchung sind Fördermaßnahmen der EG und des Europarates zugunsten der europäischen audiovisuellen Medienindustrie und deren Vereinbarkeit mit dem Welthandelsrecht. Diese Fördermaßnahmen haben protektionistische Wirkungen, da sie nichteuropäische Werke auf dem europäischen Markt schlechter stellen als europäische Werke. Insoweit entsteht eine Kollision mit den Regelungen des Welthandelsrechts, welches ein generelles Diskriminierungsverbot vorsieht. Die bestehenden umfassenden Ausnahmeregelungen im GATS führen im Ergebnis noch zu einer Vereinbarkeit der Fördermaßnahmen mit dem Recht der WTO. Aufgrund des Liberalisierungsdrucks und einer zu erwartenden vollständigen Liberalisierung des GATS ist davon auszugehen, dass das Diskriminierungsverbot auch für alle noch ausgeschlossenen Wirtschaftssektoren Anwendung finden wird. In diesem Falle wären die Fördermaßnahmen mit dem Recht der WTO unvereinbar. In der Arbeit wird die Möglichkeit untersucht, ob die UNESCO-Konvention mit ihrer Rücksichtnahmepflicht auf kulturelle Aspekte die widerstreitenden Interessen in einen Ausgleich bringen könnte.
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Kristoff M. Ritlewski

Band 39
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Pluralismus als Strukturprinzip im Rundfunk
Die Rundfunkregulierung gehört zu den schwierigsten Aufgaben des Gesetzgebers: Einerseits hat er einen gesamten Ordnungsrahmen zu gestalten, andererseits darf in die Rundfunkfreiheit nicht eingegriffen werden. Der Verfasser untersucht die Medienwirkung des Rundfunks, die den eigentlichen Rechtfertigungskern der Regulierung nach Wegfall technischer Sondersituationen darstellt. Hieraus ergibt sich ein spezifisches Anforderungsprofil für materielle und organisatorische Regulierungsparameter, die der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und dem einfachen Rechtsrahmen in Deutschland und Polen gegenüber gestellt wurden. Es festigt sich ein Bild des Pluralismus als leitendes Strukturprinzip der Rundfunkregulierung. Neben der anerkannten Funktion des Pluralismus als Ziel der Ausgestaltungsgesetzgebung kann an seinem Maßstab jede einzelne Organisationsentscheidung und materielle Vorgabe überprüft werden. Durch seine Herkunft aus dem Wesensgehalt des Art. 5 GG und seine Rückbindung an die eigentliche Regulierungsrechtfertigung der Medienwirkung ergibt sich dadurch ein überraschendes Ergebnis: Das Strukturprinzip des Pluralismus wird zur Rechtfertigungsschranke für Ausgestaltungsgesetze.
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Christine Scheunert

Band 38
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Europäischer Jugendschutz für das Fernsehen
Der Jugendschutz für das Fernsehen und seine gemeinschaftsrechtliche Regelung bleiben aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung aktuelle Themen. Der europäische Jugendschutz befindet sich hierbei im Spannungsfeld zwischen der Wahrung kultureller Vielfalt und einem gemeinsamen Markt. Um Möglichkeiten und Grenzen eines einheitlichen Jugendschutzes zu bestimmen, untersucht diese Arbeit die Umsetzung der Fernsehrichtlinie, nunmehr Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, in ausgewählten Mitgliedstaaten. Zum einen kann so die Effektivität der geltenden Richtlinienbestimmungen bewertet werden, zum anderen ergeben sich nationale Regelungsansätze, die auf die europäische Ebene übertragbar sind. Sodann wird ermittelt, inwieweit die geltenden europäischen Vorschriften sowie eine verbindliche Umsetzung geeigneter nationaler Jugendschutzstrukturen auf die Gemeinschaftskompetenz aus Art. 55 i.V.m. 47 EG gestützt werden können. Die Arbeit schließt mit konkreten Änderungsvorschlägen an den europäischen Gesetzgeber.
Das Buch enthält eine polnischsprachige Zusammenfassung.
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Felix
Heimann

Band 37
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Der
Pressekodex im Spannungsfeld zwischen Medienrecht und Medienethik
Die Printmedien besetzen auch im Zeitalter
elektronischer Kommunikation eine führende Rolle in der öffentlichen
Meinungsbildung. Eine freie Presse ist notwendig zur Aufdeckung gesellschaftlicher
Missstände und gehört zu den Grundpfeilern einer demokratischen
Gesellschaft. Auffallend ist allerdings auch der immer rücksichtslosere
Umgang mit den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen. Vor dem
Hintergrund der wachsenden Macht der Medien stellt sich die Frage,
ob das vorhandene System der Presseselbstkontrolle noch zeitgemäß
ist. Auf der Basis aktueller Fälle wird eine kritische Überprüfung
der Einhaltung ethischer und presserechtlicher Regeln vorgenommen
und es werden neue Wege, aber auch Verbesserungsvorschläge und
Lösungsmöglichkeiten im Rahmen der Presseselbstkontrolle
aufgezeigt.
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Daniel Rudolph

Band 36
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Erhalt von Vielfalt im Pressewesen
Welche Mittel stehen dem Staat zur Verfügung, um die Vielfältigkeit des Pressewesens zu erhalten? Nach der «Zeitungskrise» der letzten Jahre nehmen die Konzentrationstendenzen im Pressebereich wieder zu. Damit stellt sich die Frage, ob es notwendig ist, mithilfe von staatlichen Maßnahmen Vielfalt im Pressewesen zu erhalten und wie diese Maßnahmen gestaltet sein sollten. Der Autor versucht in seiner Arbeit dieser Frage auf den Grund zu gehen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer juristischen Analyse, zusätzlich werden Erkenntnisse aus den Wirtschafts- und Kommunikationswissenschaften berücksichtigt. Es wird untersucht, warum eine Vielfalt der Medien notwendig ist. Ferner wird der Inhalt des Begriffs «Vielfalt» ausgefüllt und den Fragen nachgegangen, wie das Ordnungssystem der Medien Vielfalt produziert und weshalb es zur Beschränkung von Vielfalt kommt. Zudem wird die Verfassungsmäßigkeit eines möglichen publizistischen Ansatzes im Pressebereich überprüft. Abschließend wird eine Vielzahl alter und neuer Vorschläge für Maßnahmen zum Erhalt von Vielfalt auf ihre Verfassungsmäßigkeit und ihre Wirkung hin untersucht.
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Kai Friedrich Zentara

Band 35
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Medienordnung
und Öffentlicher Diskurs
In Aufnahme und Weiterführung
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts analysiert der Verfasser
in dieser Arbeit die grundlegende staatstheoretische Bedeutung des
Öffentlichen Diskurses für die Umsetzung des demokratischen
Prinzips. Im Blickpunkt stehen neben der Funktionsweise auch die dem
Öffentlichen Diskurs unter den Bedingungen des heutigen Medienwirtschaftsprozesses
drohenden Gefahren, wie etwa vorherrschende Meinungsmacht. Darauf
aufbauend wird zunächst eine allgemeine verfassungsrechtliche
Pflicht des Staates festgestellt, die Funktionstüchtigkeit des
Öffentlichen Diskurses zu sichern. Sodann konkretisiert der Autor
- u.a. differenzierend nach den einzelnen Produktionsstufen des Medienwirtschaftsprozesses
- medienträgerübergreifende Regulierungsvorgaben.
In einem zweiten Teil werden die in Deutschland derzeit bestehende
allgemeine Ordnung der Medienmärkte zur Sicherung der Vielfalt,
das gesetzgeberische Instrumentarium zur Offenhaltung öffentlicher
und privater Informationsquellen, zur Sicherung von Wahrhaftigkeit,
Sachlichkeit und Vollständigkeit sowie zur Offenhaltung der Distributionswege
umfassend dargestellt, bewertet und Verbesserungsbedarfe aufgezeigt.
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Nina Knorre

Band 34
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Die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses nach erfolgreicher Statusklage im Rundfunk
Die Rundfunkunternehmen beschäftigen verhältnismäßig viele Personen auf Basis einer freien Mitarbeit. Während freie Mitarbeiter oft deutlich besser vergütet werden als ihre festangestellten Kollegen, genießen sie nicht den weitgehenden gesetzlichen Schutz eines Arbeitnehmers. Dies kann zu Situationen führen, in denen sich ein als freier Mitarbeiter eingestellter Beschäftigter auf seinen Status als Arbeitnehmer beruft. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Konsequenzen, die sich im Fall einer nachträglichen Feststellung der Arbeitnehmerschaft für beide Vertragsparteien ergeben und berücksichtigt dabei die fernsehrechtlichen Besonderheiten. Insbesondere zeigt die Arbeit, dass eine nachträgliche Statusklärung für den Mitarbeiter nicht nur Vorteile, sondern auch erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen kann.
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Jörg Michael Voß

Band 33
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Pluraler Rundfunk in Europa - ein duales System für Europa?
Die Europäische Union hat sich aufgrund primärrechtlicher Erweiterungen, aber auch mit der Verabschiedung einer eigenen Grundrechtecharta über eine reine Wirtschaftsunion hinaus zu einem politischen Verbund entwickelt. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, der die Europäische Integration vorantreiben möchte und die Grundrechtecharta zu verbindlich geltendem Recht erklärt, wird diese Entwicklung weiter voranschreiten. In diesem Kontext beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage, ob die europäische Behandlungsweise des Rundfunks diesen veränderten Strukturen der Europäischen Union gerecht wird. Es wird untersucht, welche Funktionen der Rundfunk - und dabei entsprechend der dualen Ausgestaltung in den Mitgliedstaaten vorwiegend der öffentlich-rechtliche Rundfunk - in Europa einnimmt und welche er einnehmen sollte. Hierzu werden die dualen Rundfunkordnungen in Deutschland sowie in sämtlichen weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union analysiert. Es werden einzelne rundfunkbezogene Rechtsakte und rundfunkpolitische Aktivitäten auf europäischer Ebene aufgegriffen und darauf überprüft, ob sie den Anforderungen einer pluralen Rundfunkordnung gerecht werden. Aus den mitgliedstaatlichen Verfassungen sowie aus der Rechtsprechung des EGMR und des EuGH zur Meinungsfreiheit gemäß Art. 10 EMRK und der Ausgestaltung des Art. 11 Abs. 2 Grundrechtecharta werden Rückschlüsse gezogen für ein europäisches Verständnis der Meinungs- und Medienfreiheit. Die Ergebnisse der Untersuchungen führen zu dem Vorschlag, auf europäischer Ebene zumindest die Rahmenbedingungen einer von Pluralismus gekennzeichneten dualen Rundfunkordnung - z.B. durch Ausgestaltung eines eigenen Rundfunkartikels - festzuschreiben.
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Julia Niebler

Band 32
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Die Stärkung der Regionalfensterprogramme im Privaten Rundfunk als Mittel zur Sicherung der Meinungsvielfalt durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Die Novellierung des § 25 Abs. 4 RStV durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollte eine Stärkung der Regionalfensterprogramme in ihrer vielfaltsichernden Funktion bewirken. Die Abhandlung stellt die Entwicklung regionaler Fensterprogramme dar, erläutert die Regelungsbestandteile des § 25 Abs. 4 RStV und ihre Ausgestaltung durch die Fernsehfensterrichtlinie der Landesmedienanstalten und befasst sich mit der Frage, ob Regionalfensterprogramme tatsächlich ein verfassungsrechtlich legitimiertes Instrument zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Privatrundfunk darstellen oder ob durch die in § 25 Abs. 4 RStV enthaltenen Verpflichtungen - insbesondere das Erfordernis der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung von Haupt- und Fensterprogrammveranstalter - die Programmfreiheit und unternehmerische Freiheit der betroffenen privaten Rundfunkveranstalter in verfassungswidriger Weise beschränkt werden.
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Hans-Martin Schmidt

Band 31
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Rundfunkgebührenfinanzierung unter dem GATS
Diese Arbeit analysiert die Auswirkungen einer möglichen internationalen Dienstleistungsliberalisierung auf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Maßgebliche Relevanz hat dabei das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS). Ferner wird untersucht, wie auch im Falle von zukünftigen Liberalisierungszugeständnissen im audiovisuellen Sektor die Autonomie der EU-Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert werden kann. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Rolle der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt und ihr Verhältnis zum WTO-Recht.eit Dezember 2001 veranstalten die Lehrstühle von Dieter Dörr und Udo Fink (Universitätsprofessoren an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz) unter Mitwirkung von Rolf Schwartmann (Kölner Forschungsstelle für Medienrecht) Blockseminare zum Medienrecht. Um einen Praxisbezug der Seminare herzustellen, gehört seit 2005 der Südwestrundfunk in Person der Landessenderdirektorin Rheinland-Pfalz Simone Sanftenberg zu den Veranstaltern. Im Dezember 2006 fand das Medienrechtsseminar zum sechsten Mal statt. Es stand unter dem Thema «Medienherausforderungen der Zukunft». Dieses Seminar brachte so überdurchschnittlich gute Leistungen hervor, dass eine Auswahl der schriftlichen Fassungen in diesem Band der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll.
Die Arbeit wurde mit dem Preis der Dr. Feldbausch-Stiftung ausgezeichnet.
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Nina Nicole Hütt

Band 30
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Zur Frage der Existenz von Hörfunkrechten des Sportveranstalters unter besonderer Berücksichtigung der Fußball-Bundesliga
Die Arbeit beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Standpunkten zur Frage der Existenz von Hörfunkrechten. Aktuelle Bedeutung hat dieses Thema durch einen Musterrechtsstreit, den der private Hörfunksender Radio Hamburg GmbH & Co. KG gegen den FC St. Pauli e.V., den Hamburger Sport-Verein e.V. sowie die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH bisher erfolglos führte. Der BGH hat hierzu entschieden, dass den Vereinen aus dem Hausrecht am Veranstaltungsort ein Hörfunkrecht im Sinne eines selbständig verwertbaren Wirtschaftsguts zusteht. Nach Auffassung der Verfasserin darf entgegen der Entscheidung des BGH das Hausrecht, das Ausfluss von Eigentum und Besitz am Veranstaltungsort ist und primär der Sicherstellung der Ordnung im Veranstaltungsort dient, nicht als Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Lizenzgebühr für die Live-Berichterstattung herangezogen werden. Letztlich müssen die Hörfunkreporter zur Live-Berichterstattung aus dem Stadion ohne Entrichtung eines Lizenzentgelts gegen einen Aufwendungsersatz zugelassen werden, da die Berufsfreiheit der Sportveranstalter hinter der Rundfunkfreiheit der Medienvertreter zurücksteht.
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Dieter Dörr, Simone Sanftenberg, Rolf Schwartmann

Band 29
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Medienherausforderungen
der Zukunft
Seit Dezember 2001 veranstalten die Lehrstühle von Dieter Dörr und Udo Fink (Universitätsprofessoren an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz) unter Mitwirkung von Rolf Schwartmann (Kölner Forschungsstelle für Medienrecht) Blockseminare zum Medienrecht. Um einen Praxisbezug der Seminare herzustellen, gehört seit 2005 der Südwestrundfunk in Person der Landessenderdirektorin Rheinland-Pfalz Simone Sanftenberg zu den Veranstaltern. Im Dezember 2006 fand das Medienrechtsseminar zum sechsten Mal statt. Es stand unter dem Thema «Medienherausforderungen der Zukunft». Dieses Seminar brachte so überdurchschnittlich gute Leistungen hervor, dass eine Auswahl der schriftlichen Fassungen in diesem Band der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll.
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Dieter Dörr, Stephanie Schiedermair

Band 28
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Ein
kohärentes Konzentrationsrecht für die Medienlandschaft
in Deutschland
Die beantragte Fusion von Springer und ProSiebenSat.1 hat in Deutschland eine
Diskussion um die Regelung der Medienkonzentration entfacht. Diese Untersuchung
skizziert den rechtlichen Rahmen des Medienkonzentrationsrechts und beleuchtet
die geltende Rechtslage kritisch. So plädieren die Verfasser materiellrechtlich für eine Beibehaltung des unbestimmten Rechtsbegriffs der vorherrschenden Meinungsmacht in § 26 Abs. 2 RStV. Verfahrensrechtlich betrachten die Verfasser die parallele Prüfung der Medienkonzentration durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) als ineffizient und befürworten eine stärkere Stellung der KEK sowie eine gesetzliche Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen KEK und Kartellamt. Konkret formulierte Änderungsvorschläge für den Rundfunkstaatsvertrag schließen die Untersuchung ab.
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Nathalie Hellmuth

Band 27
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Arte
- Europa auf Sendung
Der Europäische Kulturkanal ARTE ist einmalig in der europäischen Rundfunklandschaft. Was zeichnet die besondere Rechtsstellung dieses Fernsehsenders aus? Steht der im Kompromisswege entwickelte, vom deutschen Rundfunkstandard abweichende Rechtsstatus von ARTE im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes? Diese Fragen werden in der Abhandlung eingehend untersucht und beantwortet. Die Autorin zeigt dazu die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen - insbesondere die Kooperationsgrenzen der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit - auf, die auch für zukünftige Beteiligungen von ARD und/oder ZDF an einem vergleichbaren supranationalen Gemeinschaftssender einzuhalten wären.
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Simone Naumann

Band 26
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Die arbeitnehmerähnliche
Person in Fernsehunternehmen
In Deutschland gibt es kaum eine Branche, in der im Verhältnis zu den Arbeitnehmern derart viele arbeitnehmerähnliche Personen beschäftigt werden wie bei den Medien. Sie genießen nach dem Gesetz nur einen unzureichenden Schutz, welcher unter Berücksichtigung der fernsehrechtlichen Besonderheiten als ein Schwerpunkt dieser Arbeit dargestellt wird. Der lückenhafte gesetzliche Schutz wird meist mit der Existenz des § 12a TVG gerechtfertigt. Ob in Fernsehunternehmen tatsächlich häufig von der durch § 12a TVG gewährleisteten Möglichkeit Gebrauch gemacht wird und dadurch die bestehenden gesetzlichen Regelungslücken kompensiert werden, ist ein weiterer Schwerpunkt dieser Arbeit. Dafür werden die Tarifwerke in Fernsehunternehmen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schutzlücken und der Interessen der arbeitnehmerähnlichen Personen untersucht. Abschließend erfolgt der Entwurf eines Idealtarifvertrages.
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Valérie Schüller

Band 25
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Die
Auftragsdefinition für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
nach dem 7. und 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Die Länder haben mit der Neuregelung
der §§ 11 und 19 RStV den Versuch gemacht, unter Beachtung
des Gebots der Staatsferne die inzwischen auch nach europarechtlichen
Vorgaben notwendige Konkretisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks herbeizuführen. Die Abhandlung stellt die europarechtlichen
Vorgaben dar, beleuchtet die Konkretisierungsnormen und befasst sich
schließlich mit der Frage, ob diese Konkretisierung des Programmauftrags,
den der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu erfüllen hat,
in die Programmautonomie der Rundfunkanstalten eingreift und damit
das Gebot der Staatsferne verletzt.
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Böge,
Ulf / Doetz, Jürgen / Dörr, Dieter / Schwartmann, Rolf

Band 24
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Wieviel
Macht verträgt die Vielfalt?
Möglichkeiten
und Grenzen von Medienfusionen
Der Band dokumentiert eine gemeinsame
Veranstaltung des Mainzer Medieninstituts und der Kölner Forschungsstelle
für Medienrecht in Kooperation mit dem 18. Medienforum NRW im
Juni 2006. Gegenstand der Diskussion waren die Anfang des Jahres 2006
getroffenen Entscheidungen des Bundeskartellamtes und der Kommission
zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) zu der zu
dieser Zeit geplanten Übernahme der ProSiebenSAT.1 Media AG durch
die Axel Springer AG. In beiden Entscheidungen werden über den
konkreten Fall hinaus Grenzen für Markt- und Meinungsmacht aufgezeigt,
die auf ein unterschiedliches Echo gestoßen sind. Anliegen der
Veranstaltung war es, den Beteiligten an der kontrovers diskutierten
und schließlich gescheiterten Fusion ein Forum zu verschaffen.
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Johannes
Gerhard Reitzel

Band 23
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Arbeitsrechtliche
Aspekte der Arbeitnehmerähnlichen im Rundfunk
Die Arbeit behandelt die arbeitnehmerähnlichen
Personen, die in den Rundfunkunternehmen beschäftigt sind. Sie
verdeutlicht, welche Umstände einen freien Mitarbeiter als arbeitnehmerähnlich
qualifizieren. Es werden die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen
aufgezeigt, die über den eigentlichen Dienst- oder Werkvertrag
hinaus die Arbeitnehmerähnlichkeit begründen. Darauf arbeitet
der Autor die Unterschiedeheraus, die zwischen der Beschäftigung
eines Arbeitnehmerähnlichen und der eines Arbeitnehmers bestehen.
Unter Berücksichtigung bestehender Tarifverträge werden
die beiden Modelle miteinander verglichen. Schließlich wird
die Notwendigkeit der Unterschiede anhand des verfassungsrechtlichen
Gebots der Rundfunkfreiheit gemessen und alternative Beschäftigungsformen
diskutiert.
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Dorit
Bosch

Band 22
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Die
"Regulierte Selbstregulierung" im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Diese Arbeit untersucht die Zulässigkeit
und Grenzen des Aufsichtssystems der regulierten Selbstregulierung
im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vom 01.04.2003 anhand verfassungs-
und europarechtlicher Vorgaben. In diesem System nehmen die privaten
Selbstkontrolleinrichtungen die Aufsicht über die ihnen angeschlossenen
Anbieter wahr. Die Länder geben lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen
vor und richten eine Kontrolle über die Selbstkontrolleinrichtungen
ein. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das gewählte Aufsichtsmodell
im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag grundsätzlich zulässig
ist. Jedoch werden insbesondere die Vorgaben des Demokratieprinzips
und der Rundfunkfreiheit unzureichend umgesetzt. Danach muss im Bereich
des Jugendmedienschutzes die Aufsicht von sachkundigen und staatsfreien
Gremien durchgeführt und eine effektive hoheitliche Kontrolle
über die Selbstkontrolleinrichtungen eingerichtet werden. Vor
allem die Ausgestaltung der Kommission für Jugendmedienschutz
(KJM) und ihre Befugnisse zur Kontrolle der Selbstkontrolleinrichtungen
genügen diesen Vorgaben nur teilweise, so dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
diesbezüglich nachbesserungsbedürftig ist.
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Henrike
Maaß

Band 21
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Der
Dokumentarfilm - Bürgerlichrechtliche und urheberrechtliche Grundlagen
der Produktion
Diese Arbeit wurde mit dem Förderpreis
der Dr. Feldbausch-Stiftung des Jahres 2006 ausgezeichnet.
Die wachsende Beliebtheit realitätsentlehnter Darstellungen
im deutschen Film und Fernsehen hat in den vergangenen Jahren zu einer
erheblichen Steigerung der Anzahl, Vielfalt und wirtschaftlichen Bedeutung
dokumentarischer Formate geführt. Mit besonderem Fokus auf praktische
Relevanz sowie unter Berücksichtigung der film- und medienwissenschaftlichen
Diskussion widmet sich die Arbeit ausführlich den Rechtsfragen,
die sich bei der Herstellung dokumentarischer Filme stellen. Neben
der urheberrechtlichen Werk- und der Kunstqualität verschiedener
dokumentarischer Formate wird im Rahmen einer umfassenden Darstellung
des Zitatrechts (§ 51 UrhG) untersucht, inwieweit zu Dokumentationszwecken
auf fremde, urheberrechtlich geschützte Werke zurückgegriffen
werden darf. Am Beispiel von Lebens- und Charakterbildverfilmungen
werden zudem ausführlich die persönlichkeitsrechtlichen
Grenzen dokumentarischer Darstellungen aufgezeigt, wobei neben der
jüngsten Judikatur des EGMR auch die vermögensrechtliche
Qualität von Persönlichkeitsrechten sowie Fragen der persönlichkeitsrechtlichen
Einwilligung und des Gestattungsvertrages thematisiert werden.
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Stephanie
Reese

Band 20
Bestellung
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Der
Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor dem
Hintergrund der Digitalisierung
Welche Ansprüche können oder
besser müssen wir in der heutigen Zeit an den öffentlichrechtlichen
Rundfunk stellen? Welche Veränderungen bringen die Digitalisierung
und die Konvergenz der Medien? Besteht weiterhin eine Sondersituation
des Rundfunks, die die Sonderstellung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks rechtfertigt? Wird Rundfunk zum reinen Wirtschaftsgut? Welche
Anforderungen stellt Europa? Wie ist die Neuregelung des § 11
Rundfunkstaatsvertrag vor diesem Hintergrund zu bewerten? Diesen und
anderen Fragen nähert sich diese Abhandlung und findet Antworten.
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Sylke
Wagner

Band 19
Bestellung
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Das
Websurfen und der Datenschutz
Mit dem Siegeszug des Internets, das
als ein internationales Netzwerk von Computern den Nutzern Zugang
zu umfangreichen Mengen an Informationen aus allen Teilen der Welt
verschafft, sind neue Probleme für den Datenschutz verbunden.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der daraus resultierenden Frage,
ob der Einsatz von Cookies und Web Bugs durch öffentliche und
nicht-öffentliche Anbieter von Internetdiensten datenschutzrechtlich
zulässig ist und wenn ja, von welchen Bedingungen diese Zulässigkeit
abhängt. Diese Frage des ob und wie der Cookies
und Web Bugs im WWW wird nach Erläuterung der Grundlagen im Wege
eines Vergleichs des U.S.-amerikanischen und des deutschen Rechts
unter Einbeziehung der supranationalen Vorgaben untersucht. Auch die
Selbstregulierung, ihre Bedeutung und die Datenschutzpraxis finden
hierbei Berücksichtigung. Neben der Darstellung der gegenwärtigen
Begebenheiten bewertet die Autorin die vorgefundenen Unterschiede
und Ähnlichkeiten und schließt mit einem Ausblick in die
zukünftige Entwicklung.
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| Sabine
Groh

Band 18
Bestellung
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Die
Bonusregelungen des § 26 Abs. 2 S. 3 des Rundfunkstaatsvertrages
Diese
Abhandlung beleuchtet die im 6. Rundfunkstaatsvertrag in § 26
Abs. 2 S. 3 eingeführten und im 7. Rundfunkstaatsvertrag geänderten
so genannten Bonusregelungen. Nach einer Einführung
in das Vielfaltssicherungsrecht des Rundfunkstaatsvertrags werden
zunächst die Bonusregelungen dargestellt. Anschließend
werden das Zusammenspiel mit der Ausstrahlung von Regionalfenstern
und Drittsendezeit sowie die Auswirkungen der Bonusregelungen in der
Praxis untersucht. Die Analyse schließt mit einer Untersuchung
der Verfassungmäßigkeit und Reformvorschlägen.
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| Christine
Jury

Band 17
Bestellung
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Die
Maßgeblichkeit von Art. 49 EG für nationale rundfunkpolitische
Ordnungsentscheidungen unter besonderer Berücksichtigung von
Art. 151 EG
Vor dem
Hintergrund eines gesteigerten Problembewusstseins für vertikale
Kompetenzabgrenzungen sowie einer fehlenden EG-rechtlichen Rundfunkkompetenz
werden immer wieder Übergriffe der EG in die nationale Rundfunkhoheit
beklagt. In diesem Kontext untersucht diese Arbeit die Maßgeblichkeit
des EG-Rechts für nationale rundfunkpolitische Ordnungsentscheidungen
am Beispiel deutscher gebührenfinanzierter Spartenkanäle.
Unter Berücksichtigung der neueren EuGH-Rechtsprechung erweist
sich dabei das EG-Beihilferegime für die fragliche Gebührenfinanzierung
als nicht einschlägig. Die Anwendung des somit erst zum Zuge
kommenden Art. 49 EG beinhaltet jedoch kein, wie zuweilen befürchtet,
«Danaergeschenk» für die nationalen Rundfunkordnungen:
Art. 151 EG stellt - als Kehrseite einer schmalen Kompetenzübertragung
- eine Souveränitätsreserve zugunsten des mitgliedstaatlichen
Rundfunksektors dar. Den materiellen Zusatzgehalten des Art. 151 EG
ist im Rahmen der Rechtfertigungs- bzw. Verhältnismäßigkeitsprüfung
von Eingriffen in die Dienstleistungsfreiheit im Wege der Herstellung
vertikaler praktischer Konkordanz Rechnung zu tragen.
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| Frauke
Blechschmidt

Band 16
Bestellung
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Das
Instrumentarium audiovisueller Politik der Europäischen Gemeinschaft
aus kompetenz-rechtlicher Sicht
Gegenstand
der Untersuchung bilden die rechtsangleichenden Maßnahmen und
Förderaktivitäten der EU im Rahmen europäischer audiovisueller
Politik. Medienpolitische Instrumente, wie die Richtlinien im Fernsehprogrammbereich,
Urheberrecht und Medienkonzentrationsrecht sowie insbesondere das
Programm MEDIA-Plus für den Bereich europäischer Filmförderung
werden vor dem Hintergrund gemeinschaftlicher Zuständigkeitsverteilung
analysiert und im Spannunsfeld wirtschafts- und kulturpolitischer
Kompetenzen kritisch hinterfragt. Einbezogen sind hier auch solche
Vorhaben, die sich bisher nicht realisieren ließen sowie Maßnahmen,
die im HInblick auf die technologische Entwicklung im Mediensektor
zu erwägen sind. Dabei plädiert die Verfasserin für
eine stärker kulturpolitisch geprägte Verankerung europäischer
audiovisueller Politik.
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