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Schriftenreihe Band 50

Das Pornographieverbot im Rundfunk und in den elektronischenBand 50 Medien

von Christine Seehaus

Pornographie wird aus Gründen des Jugendschutzes stark reglementiert. Im Rundfunk unterliegt sie einem absoluten Verbot. In anderen Telemedien werden Ausnahmen nur unter Einhaltung strenger Vorgaben zugelassen. Das System des Jugendmedienschutzes basiert auf einem komplexen Zusammenspiel nationaler und internationaler Regelungen. Diese vielschichtige Rechtsmaterie wird dargestellt und zu einer ganzheitlichen Analyse zusammengeführt.

 

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